Beschlussvorschlag:

1.     Für die Konkretisierung des notwenigen Baubedarfs zur Einführung der offenen Ganztagsschule an der Grundschule Jeddeloh wird zeitnah der Arbeitskreis „Schulentwicklung“ einberufen.

 

2.    Der Einführung der offenen Ganztagschule an der Grundschule Osterscheps zum Beginn des Schuljahres 2023/24 mit einem Betreuungsumfang von vier Nachmittagen wird zugestimmt.

 


SGL Schöbel erläutert die Vorlage und zeigt in einer Präsentation den Lageplan der für die Ganztagsbeschulung in Osterscheps vorgesehenen Räumlichkeiten (Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

Für die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen unterstützt RH Kuhlmann die Beschlussempfehlung hinsichtlich der Schule Osterscheps. Bzgl. der Jeddeloher Schule bittet er, den Arbeitskreis erst dann zu beteiligen, wenn alle einschlägigen Kriterien, z. B. bautechnische Belange und Lage im Gelände sowie insbesondere in Zusammenarbeit mit der Landesschulbehörde das Raumbuch bekannt sind.

 

FBL Sander sichert diese Vorgehensweise zu. Begehungen mit einer Vertretung der Landesschulbehörde hätten bereits stattgefunden.

 

RF Bischoff unterstützt namens Ihrer Gruppe SPD/FDP beide Anträge vollumfänglich. Auf ihre Nachfragen wird verwaltungsseits bestätigt, bzgl. der Schule Osterscheps werde der erforderliche Antrag bis Ende d. M. gestellt werden. Seitens der Jeddeloher Schule werde eine Aufnahme des Ganztagsangebot ab August 2024 angestrebt, verwaltungsseits werde jedoch mit einer längeren Planungs- und Bauphase gerechnet, weshalb der entsprechende Antrag sodann zeitlich passend gestellt werde. Ähnlich wie von der Schule Jeddeloh gefordert, sei auch in der Schule Osterscheps Inklusion selbstverständlich ein Thema. Dort stünden allerdings auch für diese Zwecke ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung.

 

Herr Pagels weist darauf hin, mit steigender Schulkinderzahl könne in Osterscheps durchaus das Erfordernis der Dreizügigkeit in Betracht kommen, was sodann die Nutzbarkeit etlicher Räumlichkeiten für andere Zwecke einschränke. Hierauf erwidert SGL Schöbel, anhand der derzeit bekannten Schülerzahlen, wenn auch eine Fortschreibung des Demografiegutachtens noch fehle, sei in den nächsten sechs Jahren ein leichter Anstieg der zu beschulenden Grundschulkinder zu erwarten. Das Erfordernis einer vollumfänglichen Dreizügigkeit der Grundschule Osterscheps lasse sich daraus jedoch nicht ableiten. Allenfalls eine temporäre Dreizügigkeit maximal zweier Jahrgänge könne in diesem Zeitraum notwendig werden. Hierzu trage insbesondere der Umstand bei, dass bislang manche Schulkinder aufgrund des in Osterscheps noch fehlenden Ganztagsangebotes in Edewecht beschult seien. Diese Abwanderung werde bei Einrichtung eines Ganztagsangebots in Osterscheps sicherlich enden.

 

Auf RH Frahmanns Fragen teilt SGL Schöbel mit, der auf dem Plan in Rot dargestellte Platzhalter gelte einem ggf. nachzurüstenden Fahrstuhl. Aktuell bestehe allerdings noch kein Erfordernis zum Einbau. Der Einbau zweier Lehrküchenzeilen in einen anderen Raum werde dem Grunde nach unterstützt, unterliege jedoch in Anbetracht der allgemein bekannten finanziellen Unwägbarkeiten dem Finanzierungsvorbehalt.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden