Beschlussvorschlag:

1.)  Der Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

2.)  Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

3.)  Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 


Nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage durch SB Koch und Darstellung des nach heutigem Stand zu erwartenden zusätzlichen Defizits aus der vorgeschlagenen Änderung (Anlage 2 zu diesem Protokoll) führt sie auf Nachfrage RH Bekaans aus, die 53 Familien, die den Höchstbeitrag zahlten, zahlten diesen ohne Nachweis des tatsächlichen Einkommens.

 

Auf RH Bekaans weitere Nachfrage erläutert BMin Knetemann, das nach aktuellem Stand erwartete zusätzliche Defizit belaste die kommenden Haushalte in der Tat zusätzlich. Letztlich liege es im Rahmen der Haushaltsdebatte in der Entscheidungshoheit des Rates, wie dieses zusätzliche Defizit kompensiert werden solle. Heute habe kein Finanzierungvorschlag unterbreitet werden können, weil dies nur budgetübergreifend möglich gewesen wäre.

 

RF Carls´ Vorschlag, geringere Beiträge für Eltern mit unteren oder mittleren Einkommen durch entsprechend höhere Beiträge für Eltern mit hohen Einkommen zu kompensieren kann BMin Knetemann nur zurückweisen, weil dies rechtlich nicht zulässig sei. SB Koch weist ergänzend darauf hin, das dargestellte zusätzliche Defizit von rd. 77 T€ könne nur ein Schätzwert sein, weil einerseits die bisher den Höchstbetrag zahlenden Eltern künftig ggf. in niedrigere oder höhere Beitragsgruppen fallen könnten und andererseits sich die beitragsgruppenbezogene Zusammensetzung der beitragspflichtigen Eltern naturgemäß regelmäßig verändere. Zudem übersteige die Höchstgebühr der zukünftigen Stufe 8 die aktuelle Höchstgebühr der Stufe 6, weshalb sehr gut verdienende Eltern künftig zu höheren Beiträgen als bisher herangezogen würden.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden