(Aufgrund eines Mitwirkungsverbotes gem. § 41 NKomVG nimmt RH Jeddeloh an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.)

 

Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel verweist RF Schieb auf die Satzung des De Jeddeloher Busch e. V., wonach neben dem Schutz des Waldbiotops insbesondere auch die Heranführung von Kindern und Erwachsenen an ein solches Biotop und dessen Erlebbarkeit u. a. auch im Rahmen von Veranstaltungen im Fokus des Vereins stünden. Unterstützt werde dieses Ziel bspw. vom NABU und der Bingo-Umweltstiftung. Für Veranstaltungen werde in aller Regel Strom sowohl für die Veranstaltung an sich als auch für die Beleuchtung der Zuwegung benötigt. Dieser werde derzeit noch durch einen mit Diesel betriebenen Generator erzeugt, was ökologisch deutlich bedenklicher erscheine, als eine Stromzuleitung, insbesondere, wenn in der Folge Ökostrom genutzt werde. Wasser sei zum einen für die sanitären Anlagen erforderlich und werde zum anderen immer wichtiger für die dort befindlichen Fischteiche. Insofern erscheine in Anbetracht der mit rd. 32.000 € bezifferten Aufwendungen der begehrte einmalige Zuschuss angemessen, zumal bereits mehr als 10.000 Menschen die Angebote des Vereins genossen und damit deren Attraktivität bewiesen hätten. Ihre SPD-Fraktion unterstütze daher den Antrag des Vereins.

 

RH Hohnholz sieht das Begehren des Vereins kritisch. Unstreitig sei das große ehrenamtliche Engagement des Vereins insbesondere bzgl. der Kinder- und Jugendarbeit.  Dennoch sei der Einbau einer Strom- bzw. Wasserleitung in ein Waldbiotop, dass in der Vergangenheit auch ohne solche von vielen Menschen genutzt und positiv bewertet worden sei, differenziert zu betrachten, da dadurch die Natürlichkeit des Areals beeinträchtigt werde. Darüber hinaus könne eine Ertüchtigung der Infrastruktur möglicherweise weitere der Ursprünglichkeit abträgliche Nutzungen nach sich ziehen.

 

RF Frerichs regt an, Veranstaltungen dort nur tagsüber durchzuführen, wodurch auf eine Beleuchtung verzichtet werden könne.

 

RF Bischoff kann alle vorgebrachten Standpunkte nachvollziehen, verweist aber auf den Anspruch des Vereins, durch eine Vielfalt von Angeboten auch Erwachsenen Naturerlebnisse bescheren zu können, was in Anbetracht des gängigen beruflichen Alltags eher in den Abendstunden möglich sei. Insbesondere Konzerte benötigten im Übrigen unabhängig von der Tageszeit Strom, der, wie bereits ausgeführt, günstigstenfalls nicht per mit Diesel betriebenen Generatoren bereitgestellt werden sollte. Als Kompromiss könne sie sich vorstellen, maximal eine Leitung zu verlegen, um die nachteiligen Auswirkungen einer solchen Zuleitung so gering wie möglich zu halten und als Ergänzung zum Antrag eine Darstellung der Lage und Nutzung des Stroms nachzureichen.

 

Für seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht sieht auch Grundmandatar Gauger den Antrag zwiespältig. Die Vorschläge bzgl. einer Nutzung von Ökostrom und der Einschränkung auf nur eine Leitung könne seine Gruppe jedoch mittragen.

 

Auf RF Frerichs´ Nachfrage teilt BMin Knetemann mit, ob seitens des Landkreises Ammerland für das Begehren des Vereins möglicherweise Fördermittel bereitgestellt werden könnten, könne geprüft werden. Allerdings sei aus Ihrer Sicht u. a. zu klären, ob die Fauna des Waldes, bspw. Fledermäuse, unter einer Beleuchtung leiden würde.

 

RF Schieb berichtet, der Landkreis habe den Antrag bereits geprüft und die in Rede stehenden Veranstaltungen als unschädlich eingestuft. Ob von dort ein Zuschuss gewährt werden könne, sei noch nicht abschließend geklärt. Im Übrigen gebe es bereits Beleuchtung bei abendlichen Veranstaltungen im Wald, nur eben durch die Nutzung von Generatoren.

 

Auf Antrag RF Bischoffs stellt AV Pophanken die Vertagung des vorliegenden Antrages auf die nächste Sitzung des Sport- und Kulturausschusses und die Klärung der in dieser Diskussion aufgeworfenen Detailfragen bis zu der Sitzung zur Abstimmung.

 

Der Vertagung wie von AV Pophanken vorgetragen wird einhellig zugestimmt.