RH Kaptein bittet um Auskunft, wer bei Unfällen auf Radwegen, die sich in Privateigentum befänden, wie bspw. im Bereich Fintlandsmoor/Holtmoor, hafte.

 

1. GR Torkel teilt mit, für die genannten Wege sei die Gemeinde Edewecht durch Übertragung der Wege im Rahmen einer Dienstbarkeit haftbar.