Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird einschließlich der beim Beschluss des Rates am 30.09.2019 ausgenommen Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21 als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ durch entsprechende Bekanntmachung auch für die bislang ausgenommen Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21 in Kraft zu setzen.

 


In seiner kurzen Erläuterung der Vorlage weist FBL Torkel insbesondere darauf hin, dem Wunsch der Politik folgend seien Gespräche bzgl. der Einhaltung gemeindlicher ökologischer Standards für Wohnbauten in neuen Baugebieten mit dem Eigentümer der in Rede stehenden Fläche erörtert und einer einvernehmlichen Lösung zugeführt worden. Der Eigentümer habe im Rahmen einer Selbstverpflichtung zugestimmt, analog der vorgenannten Regelungen auf fossile Energieträger und Steingärten zu verzichten, Flachdächer zu begrünen und das Grundstück zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin mit Hecken einzufrieden. Der Bebauungsplan Nr. 195 werde somit nach heutiger Beschlussfassung abschließend in Kraft gesetzt sein.

 

Sodann fasst der Rat folgenden