Herr Richard Eckhoff trägt anhand einer Präsentation zur Thematik eines Gewässerentwicklungsplanes (GEPL) für die Aue vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag werden von Herrn Eckhoff Fragen aus der Ausschussmitte beantwortet. Hierbei stellt er vertiefend heraus, dass mit der Erarbeitung eines GEPL nicht zwingend die Umsetzung aller dort genannten Maßnahmen verbunden ist. Der Plan zeige vielmehr auf, welche Maßnahmen möglich wären. Diese können dann, auch abschnittsweise, umgesetzt werden. Kompensationsverpflichteten könnten dann z.B. anhand des Planes Maßnahmen aufgezeigt werden, durch deren Umsetzung ein bestimmtes von ihnen ausgelöstes Kompensationsdefizit ausgeglichen werden kann.

 

Auf die Nachfrage von RH Apitzsch, ob für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen an Gewässern zwingend die vorherige Erarbeitung eines GEPL erforderlich ist, wird von Herrn Eckhoff ausgeführt, dass man zwar grundsätzlich auch ohne einen GEPL Kompensationsmaßnahmen in Gewässer leiten könne. Allerdings bestehe durch einen GEPL eine Gesamtübersicht möglicher Kompensationsmaßnahmen. Liege erst einmal ein GEPL für ein Gewässer vor, führe dies in der Regel dazu, dass eher die Möglichkeit genutzt werde, Kompensationsmaßnahmen in Gewässer zu lenken.

 

Auf Nachfrage von RF MdL Rakow, ob es rechtlich möglich ist, in jedem Fall eine Kompensationsverpflichtung in Form einer Gewässerumgestaltung zu erfüllen oder ob vorrangig andere Kompensationsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, wird von Frau Hinrichs ausgeführt, dass es grundsätzlich keine Rangfolge gebe. In der Vergangenheit seien aber eher Kompensationsmaßnahmen in Form von z. B. Aufforstungen oder Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlicher Flächen in Anspruch genommen worden. Aufgrund des zunehmenden Flächendrucks erhöhe sich aber die praktische Bedeutung von Maßnahmen an Gewässern.