Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob in den Flächennutzungsplan bereits Beteiligungen durch Industriebetriebe bzw. die Bürgerschaft oder auch Einspeisegebote in das kommunale Stromnetz aufgenommen werden können.

 

FBL Torkel führt aus, solche Ausweisungen seien in der jetzigen Phase rechtlich nicht möglich, weil eine Flächennutzungsplanänderung einen hoheitlichen Akt darstelle. In der Folge bestünden jedoch bei Projektierungen Möglichkeiten, solche Aspekte zu thematisieren.