RH Erhardt berichtet von einem Bürger, der mit großer Empörung auf die Entfernung einer Hecke zwischen einem Grundstück am Breeweg, Höhe ehem. Autohaus Hiro, und dem Areal der Fa. Meica reagiert habe und bittet um Auskunft, ob die Verwaltung hierzu nähere Auskünfte geben könne.

 

Lt. SGL Knorr sei der Verwaltung dieser konkrete Umstand nicht bekannt. Bekannt sei jedoch, dass der Eigentümer der in Rede stehenden Fläche auf dieser verschiedene Baumaßnahmen plane, wofür bereits erste Genehmigungen vorlägen, weshalb diesbezüglich ein Zusammenhang vermutet werden könne. Für nähere Auskünfte könne der Landkreis befragt werden.

 

Auf RH Apitzschs Nachfrage teilt SGL Knorr mit, § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes regele solche Fälle. Die Beurteilung, ob dieser in diesem Fall einschlägig sei, liege in der Zuständigkeit des Landkreises.