Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob die gelb markierten Flächen in der Präsentation des Herrn Ramsauer einen Mindestabstand von 400 m zur nächstgelegenen Bebauung berücksichtigen.

 

Herr Ramsauer versichert, eine Unterschreitung des Abstandes von 400 m sei an keiner Stelle vorgesehen.