Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob und wenn ja welche Schritte die Gemeinde Edewecht gegen die Einschränkung ihrer durch das Grundgesetz grds. zugestandenen Planungshoheit eingeleitet hat und ob eine Normenkontrollklage aufgrund der durchaus vorhandenen Diskrepanzen im neuen Gesetz in Erwägung gezogen werde.

 

Zur ersten Fragestellung teilt RH Brunßen mit, seine kommunalpolitische Vereinigung der CDU prüfe derzeit die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage, die ausdrücklich nicht auf den Inhalt des Gesetzes abziele, sondern ausschließlich auf die Einschränkung der Mitwirkungsrechte der Kommunen. FBL Torkel ergänzt, bei derartigen Klagen seien zum einen die Folgewirkungen schwer abzusehen, zum anderen entbinde sie die Kommunen nicht von den Folgen einer Nichtaufstellung des erforderlichen Nutzungsplanes in der vorgesehenen Zeit.

 

Auch BMin Knetemann unterstreicht die Wichtigkeit des umgehenden Planungsbeginns, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren. Zur zweiten Fragestellung teilt sie mit, die kommunalen Spitzenverbände arbeiteten bereits daran, die für alle sehr neuen Regelungen zu überprüfen. Folgerungen aus dieser Überprüfung würden selbstverständlich jeweils den Ratsmitgliedern und der Bevölkerung zur Kenntnis gebracht.