Nach der Vorstellung der Vorlage durch SB Kleinschmidt ergänzt Herr Zacharias zu dem Punkt 2 „Verbesserung des Kleinbahnradwanderweges als wesentliche Nord-/Südachse in Edewecht“ anhand der Präsentation (als Anlage 2 beigefügt) die Vor- und Nachteile der Vorfahrtberechtigung für Nutzer des Kleinbahnradwanderweges.

Hierbei zeigt Herr Zacharias anhand von Beispielen verschiedene Varianten, deren visuelle Wahrnehmung sich deutlich unterscheide. Ein gutes Beispiel sei die rechtzeitige Vorankündigung durch einen Hinweis „Achtung Radverkehr“ auf beiden Seiten, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, eine Schrägmarkierung mit zusätzlichem Hinweis auf querenden Fußverkehr sowie einer Fahrbahnverengung. Der in ausreichender Breite rotmarkierte Querungsbereich werde durch eine leichte Aufpflasterung und der deutlichen Beschilderung sehr gut wahrgenommen. Zudem komme aus beiden Richtungen sehr gute Sichtverhältnisse sowohl für den Rad- als auch für den Kfz-Verkehr hinzu.

 

RH Jacobs unterstützt die letzte Variante zur Vorfahrtberechtigung der Nutzer des Kleinbahnradwanderweges. Bis auf die beiden Kreuzungsbereiche an den Landesstraßen wäre die Umsetzung der Variante durchaus an jeder Stelle denkbar.

 

FBL Torkel fragt in diesem Zuge bei Herrn Zacharias nach, ob mit einem vertretbaren Aufwand eine Verbreiterung des Kleinbahnradwanderweges um 50 cm auf eine Gesamtbreite von 2,50 m als zielführend angesehen werde oder gleich eine Ausbaubreite von 3,00 m erforderlich sei.

 

Herr Zacharias erklärt hierzu, dass der Kleinbahnradwanderweg sich im Bestand befinde und Engstellen durch gewisse Rahmenbedingungen unvermeidbar seien. Wenn der Aufwand hierbei zu groß werde, ist ein 2,50 m breiter Radweg auch im Begegnungsverkehr mit Radfahrern oder Fußgängern durchaus angemessen.

 

RH Heiderich-Willmer bittet um Auskunft über die Kosten und den erforderlichen Eingriff in die Natur für die Verbreiterung des Kleinbahnradwanderweges. Zudem stelle sich die Frage, ob durch die Erweiterung des Weges und die dadurch bedingten Eingriffe die Ziele des Klimaschutzes berücksichtigt werden. Des Weiteren sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar, inwieweit durch den Ausbau die Nutzerzahl zunehme. In Brandenburg habe er beobachtet, dass zahlreiche Landes- und Kreisstraßen auf 30 km/h reduziert seien. Eine solche Reduzierung der Geschwindigkeit wäre auch hier vorteilhaft, um mehr Radverkehr auf den Straßen zu ermöglichen. 

 

Herr Zacharias führt hierzu aus, dass eine verkehrsbehördliche Anordnung vorausgesetzt werde. In Stuttgart oder Hannover sei großzügig flächendeckend die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Hierbei stehen vor allem die sensiblen Einrichtungen im Vordergrund. Letztlich obliege die Entscheidung der Verkehrsbehörde für die Herabsetzung der Geschwindigkeiten.

BMin Knetemann ergänzt hierzu, dass alle Ideen verifiziert werden, um dann zu sehen, welche Variante die Verkehrsbehörde mittrage.

 

RF Bischoff erklärt, gerade in der Verkehrsbehörde müsse ein Umdenken stattfinden. Der Ausbau für eine fahrradfreundliche Gestaltung wäre auf dem gesamten Streckenverlauf wünschenswert und sie begrüße daher den Vorschlag der Verwaltung. Hierbei solle die gesamte Asphaltdecke neu ausgebaut und nicht nur ein Streifen angebaut werden. Durch den Ausbau des Kleinbahnradwanderweges sollte der daraus folgende Unterhaltungsaufwand nach ihrer Auffassung so gering wie möglich bleiben.

 

RH Kuhlmann unterstützt den Hinweis von Frau Bischoff. Auch wenn die Straßenverkehrsbehörde relativ unbeweglich sei, müsse alles in Bewegung gesetzt werden, um die Situation zu verbessern. Seiner Ansicht nach sind die Drängelgitter ein großes Hindernis auf dem Bahnweg. Hierzu sollte es Lösungen geben, den Radweg benutzerfreundlicher zu gestalten. Auch wenn der Ausbau im ersten Moment ein Eingriff in die Natur bedeute, werde im Laufe der Zeit das Grün wieder nachwachsen.

 

RF Carls bittet um Auskunft, ob der Ausbau des Radweges mit einer wassergebundenen Decke hergestellt werden könne.

 

Herr Zacharias erklärt, dass grundsätzlich wassergebundene Decken einen nicht so großen Eingriff in die Natur und Landschaft bedeute und das Wasser versickern könne. Einen Streifen an einer asphaltierten Decke dran zu bauen gestalte sich immer schwierig und führe oft zu einer Kantenbildung. Hierdurch werde es nicht möglich sein, eine ebene Fläche dauerhaft zu erhalten. Dies führe dazu, dass der Streifen mit der wassergebundenen Decke nicht genutzt werde. Gerade bei Regen werden diese Wege ungerne genutzt. Eine Asphaltdecke stellt nach seiner Auffassung immer noch die komfortabelste Lösung dar.

 

Stv. AV Bekaan ergänzt, dass zwei verschiedene Materialien nebeneinander sich unterschiedlich zueinander verhalten und zu einer gefährlichen Längsrissbildung gerade für Radfahrer führen könne. Diese Problematik werde derzeit in Bad Zwischenahn in Bezug auf die neue Fahrradstraße diskutiert.

 

Auf die Frage von RH Frahmann, welche Kosten für die Verbreiterung des Radwanderweges zu berücksichtigen seien, teilt FBL Torkel mit, dass es davon abhängig sei, wie der Landkreis hierzu entscheiden werde. Nach einem konkreten Votum der Verkehrsbehörde könne im nächsten Schritt mit Planungsbüros Grundlagen für weitere Überlegungen geschaffen werden und was an finanziellem Aufwand bzw. welche Kosten für die Umsetzung einzuplanen seien.

 

RH Gauger schließt sich den Ausführungen von RF Bischoff an. Es bestehe dringend Handlungsbedarf, die Attraktivität für den Radfahrer zu steigern. Maßnahmen zur Verbesserung solle nicht an finanziellen Engpässen scheitern. Ohne eine entsprechende Infrastruktur sei es kaum möglich, Menschen für den Radverkehr zu begeistern.

 

Stv. AV Bekaan fasst zusammen, dass alle Mitglieder des Ausschusses starkes Interesse an diesem Thema haben und die Verwaltung gebeten werde, wohlwollend mögliche Lösungsansätze mit Nachdruck mit der Verkehrsbehörde zu bearbeiten.

 

SB Kleinschmidt erklärt die weiteren Arbeitsaufträge aus der Berichtsvorlage und teilt mit, dass diese zur Prüfung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Entscheidungsfindung vorliegen.

 

Verkehrsplaner Zacharias erläutert die Einrichtung eines Radverkehrsnetzes in Friedrichsfehn im Bereich der Schule. Rund um den Schulbereich der Straßen “Alte Weide“, „Sperberweg“, „Fasanenweg“ empfiehlt er, eine Fahrradzone einzurichten. Hierzu sollen im direkten Nahbereich der Schule Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden. Eine Fahrradzone ist ein Bereich innerhalb geschlossener Ortschaft, der wie jede Tempo-30-Zone anzusehen und besonders bei hoher Radverkehrsdichte zu empfehlen sei. Der Radverkehr müsse nicht die vorherrschende Verkehrsart sein. Zudem gelte nach wie vor wie in Tempo-30-Zonen „rechts vor links“. Zudem dürfen keine Signalregelungen oder benutzungspflichtige Radwege vorhanden sein. Fahrradzonen und Tempo-30-Zonen dürfen sich hierbei nicht überschneiden. Des Weiteren ist anderer Verkehr in den Zonen nicht zugelassen, es sei denn, es würde mit Zusatzschildern erlaubt. Der Radverkehr dürfe weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müsse der Kfz Verkehr die Geschwindigkeit reduzieren. In der Fahrradzone habe der Radverkehr Vorrang und der Kfz-Verkehr werde nur geduldet.

 

RF Exner befürwortet die Einrichtung einer Fahrradzone im Bereich der Schule in Friedrichsfehn. Positiv hervorzuheben sei die Einrichtung von Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen. Autofahrer würden somit zu noch mehr Vorsicht bewegt werden. Die Hol- und Bringzone würde zusätzlich die verkehrliche Situation entzerren.

 

RH Kuhlmann begrüßt die Einrichtung einer Fahrradzone. Durch die Einrichtung von Spielstraßen um die Schule herum könne der Zuliefererverkehr somit weitgehend unterbunden werden.

 

RH Jacobs unterstützt die Einrichtung einer Fahrradzone aus dem psychologischen Aspekt heraus, dass Kfz die Fahrradzone ohne Vorrang gegenüber dem Radverkehr befahren dürfte und nur geduldet werde.

 

Stv. AV Bekaan weist darauf hin, dass nach wie vor der Landkreis und die Polizei das Kontrollorgan für gefahrene Geschwindigkeiten auch in einer Spielstraße seien.