FBL Torkel führt kurz in die Thematik ein und weist insbesondere auf den gesetzlich vorgegebenen zeitlichen Ablauf hin, der bis zum 01.02.2024 einen genehmigten Teilflächennutzungsplan Windenergie fordere. Werde dieses Ziel nicht erreicht, könne jede Betreiberfirma ohne weitere Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Edewecht einen Bauantrag beim zuständigen Landkreis Ammerland stellen. Der Landkreis sei sodann nur in baurechtlicher Hinsicht zur Prüfung befugt, der Standort könne jedoch kaum noch beeinflusst werden, zumal insbesondere kleinere Anlagen durchaus relativ nahe an bestehender Bebauung zulässig seien. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, müsse in Anbetracht der gesetzlich vorgesehenen dreimonatigen Genehmigungsfiktion bereits am 31.10.2023 der Teilflächennutzungsplan Windenergie zur Genehmigung vorliegen. Dieser Zeitdruck erfordere zügige Fortschritte unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt in der Planung und eine zeitnahe Entscheidung. 

 

Sodann stellt Herr Ramsauer zunächst den rechtlichen Hintergrund für die Planerstellung anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) vor.

 

In der anschließenden Aussprache bittet RH Bekaan unter Verweis auf Punkt 2 der zu Beginn der Sitzung vorgetragenen Mitteilungen der Bürgermeisterin um Erläuterung, ob durch die Planungen des Korridors B die entsprechenden Flächen ggf. für eine Überplanung als Windkraftpotenzialfläche nicht mehr in Frage kämen und welcher Planung Vorrang eingeräumt werde.

 

SGL Knorr geht ohne Anspruch auf Rechtssicherheit davon aus, beide Planungen seien in Korrespondenz zueinander zu erarbeiten und abzustimmen. Grds. seien für solche Trassenplanungen zunächst rd. 1 km breite Korridore anzusetzen, in der Bauphase seien noch rd. 40 bis 50 m freizuhalten, nach Fertigstellung der Trasse seien sodann bauliche Nutzungen auch in deutlich näherem Umfeld wieder möglich. Würden also Erdkabeltrassen in möglichen Windkraftpotenzialflächen geplant, stelle dies keine ausschlaggebende Einschränkung dar.

 

Auf RH Apitzschs Nachfragen zu Abstandsregelungen und der zeitlichen Diskrepanz zwischen den Planungsvorgaben für das Land und die Kommunen führt Herr Ramsauer aus, bei rechtzeitiger Planerstellung gelte die Ausschlussfrist bis Ende 2027, würden die dann maßgeblichen Flächenwerte nicht mehr erreicht, seien Windkraftanlagen sodann wieder privilegierte Bauvorhaben. Pauschalabstände gebe es künftig nur noch, wenn diese auf Länderebene festgeschrieben würden, was in Niedersachsen nicht der Fall sei, und diese sodann nicht zur Nichterreichung der Flächenziele führten.

 

Aus AV Kuhlmanns Sicht sei es sinnvoll, bereits jetzt Flächenpotenziale zu erarbeiten, die den Anforderungen auch über 2027 hinaus bereits entsprächen. Dieser Sichtweise stimmt Herr Ramsauer grds. zu, allerdings seien die Vorgaben ab 2027 noch nicht konkret absehbar, was eine entsprechende Planung schwierig mache. Heute sei es wichtig, zunächst einen Vorentwurf auf den Weg zu bringen, um dem zuvor skizzierten zeitlichen Druck standhalten zu können. Im Verlauf des Planungsprozesses könne sich dieser sodann durchaus noch ändern. Sinnvollerweise sollten zunächst alle möglichen Flächen in die Planung aufgenommen werden, um durch die darauf bezüglichen zahlreichen Stellungnahmen eine umfassende Grundlage für spätere Entscheidungen zu erhalten.

 

RH Apitzsch sieht einige der vorgestellten rechtlichen Vorgaben im deutlichen Widerspruch zum Klima- und Naturschutz und vermutet diesbezügliche Klagen und ggf. rechtliche Auswirkungen. Dies sei, so Herr Ramsauer, durchaus möglich, aber nicht abzuschätzen. Insofern müssten derzeit die vorgestellten rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

Herr Ramsauer stellt sodann anhand der Präsentation das weitere Vorgehen und die Grundlagen des Vorentwurfes vor.

 

RH Brunßen bewertet die Vorstellung so, dass nahezu alle dargestellten möglichen Flächen zur Zielerreichung notwendig seien und der Gemeinde somit fast kein Entscheidungsspielraum zur Verfügung stehe. Egal, was die Bürgerschaft oder der Rat eigentlich wolle, von einer Umsetzung der Planung könne aus rechtlicher Sicht nicht abgewichen oder abgesehen werden. Er betont daher an dieser Stelle, auch mögliche Bürgerinitiativen o ä. könnten aufgrund der rechtlichen Situation kaum Änderungen bewirken. Grds. sei im Übrigen der Ausbau erneuerbarer Energien unumgänglich und wichtig.

 

RH Bekaan schließt sich dieser Auffassung an. Er hofft auf die Möglichkeit möglichst konzentrierter weniger Potenzialflächen, um nicht über das gesamte Gemeindegebiet viele einzelne Anlagen zu ermöglichen. Leider sei der Spielraum äußerst gering.

 

RH Apitzsch bezweifelt, dass die rechtlichen Vorgaben insbesondere bzgl. Landschafts- und Artenschutz dauerhaft Bestand haben, weswegen möglicherweise letztendlich doch nicht alle Flächen für Windkraft vorzusehen sein müssten. Besonders die Ausweisung der Fläche südlich des Küstenkanals als Windkraftpotenzialfläche sieht er äußerst kritisch aufgrund des ausgewiesenen hohen Schutzwertes der Wiesenvögel. Falle diese Fläche möglicherweise aus dem Teilflächennutzungsplan heraus, bliebe bzgl. der restlichen Flächen überhaupt kein Spielraum mehr. Seine Gruppe Gemeinsam für Edewecht hätte zur ausführlichen Information und zum gezielten Austausch die Einrichtung eines „Runden Tisches“ befürwortet, was leider keine Mehrheit gefunden habe. Einigkeit habe jedoch darüber geherrscht, die Bevölkerung über den Planungsprozess und alle damit einhergehenden Fakten umfassend zu informieren. Ihm sei nicht klar, wie das in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit einhellig umgesetzt werden könne.

 

RH von Aschwege verweist auf den hohen Stellenwert klimafreundlicher Entscheidungen in der Gemeinde Edewecht, der nun im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Vorgaben auch ohne großen Handlungsspielraum konsequent zu verfolgen sei. Wichtig sei daher, die Handlungsoption der Ausweisung von Potenzialflächen gemeinsam zu nutzen, um zumindest den ungesteuerten Bau von Windkraftanlagen im gesamten Gemeindegebiet zu verhindern. Ggf. gelte es im weiteren Verfahren auch, den Schutz der Fauna wie bspw. von Wiesenvögeln gegen begründete Interessen der Einwohnerschaft abzuwägen und u. U. auch bislang aus Naturschutzgründen ausgeklammerte Gebiete als Potenzialflächen auszuweisen.

 

AV Kuhlmann schließt die Debatte mit dem Hinweis, Details seien im weiteren Verfahren zu klären und das Verfahren zudem mit dem Landkreis und den anderen Ammerländer Kommunen abzustimmen.