Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird einschließlich der beim Beschluss des Rates am 30.09.2019 ausgenommen Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21 als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ durch entsprechende Bekanntmachung auch für die bislang ausgenommen Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21 in Kraft zu setzen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr teilt FBL Torkel auf RH Bekaans Nachfrage mit, anteilige Kosten der Planungserstellung seien in diesem Fall ebenso von allen anderen Begünstigten auch zu zahlen.

 

RH Erhardt verweist auf die ablehnende Haltung seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum damaligen Satzungsbeschluss. Dem Ansinnen des in Rede stehenden Eigentümers wolle seine Fraktion nun jedoch nicht im Wege stehen. Ihn interessiert in diesem Zusammenhang die Kompensation der auf dem Areal mutmaßlich zu entfernenden Gehölze und er regt an, für die dort geplanten Gebäude die neuen gemeindlichen klimafreundlichen Standards wie bspw. Photovoltaikanlagen, Gründächer, Verzicht auf fossile Energien etc. vorzugeben. FBL Torkel weist darauf hin, in die Regelungen des bestehenden Bebauungsplanes könnten solche Regelungen ohne ordnungsgemäßes Änderungsverfahren nicht aufgenommen werden. In begleitenden Gesprächen könne aber versucht werden, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen zu erzielen.

 

Auch RH Brunßen bittet um eine Darstellung der geplanten Kompensation der zu entfernenden Gehölze und in diesem Zusammenhang um Ausführungen zu den geplanten ortsnahen Ersatzpflanzungen für die bereits bebauten Areale dieses Gewerbegebietes. FBL Torkel führt aus, für das gesamte Plangebiet bestehe ein entsprechendes Konzept, der das in Rede stehende Grundstück bereits einbeziehe, weshalb durch die vorgesehene Änderung kein neuer Ausgleichsbedarf ausgelöst werde. Bestehe der Wunsch, auf dem Grundstück um die neuen Bauvorhaben herum eine Bepflanzung vorzusehen, könne dies als Auftrag an die Verwaltung gegeben und von dieser in Gesprächen mit dem Eigentümer kommuniziert werden. Grundsätzlich sei im Übrigen in der letzten VA-Sitzung zu den Kompensationsmaßnahmen berichtet worden. Dieser Bericht könne diesem Protokoll gerne noch einmal beigefügt werden (Anlage 2 zu diesem Protokoll).

 

AV Kuhlmann geht davon aus, die in der Diskussion vorgetragenen Anregungen der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen an die Verwaltung, würden von dieser aufgenommen und der Beschlussvorschlag könne somit unverändert zur Abstimmung gestellt werden. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden