Beschlussvorschlag:

Für die sich aus den Anlagen Nr. 2, 3 und 4 zur Vorlage 2022/FB III/3853 ergebenden Bereiche soll im Sinne der gemeindlichen Ziele der Innenentwicklung mit den Eigentümern der dortigen Grundstücke eine Änderung der jeweiligen Bebauungspläne erörtert werden. Hierbei soll probeweise eine Bagatellregelung hinsichtlich eines Verzichts auf die Heranziehung zu Infrastrukturfolgekosten Anwendung finden, um evaluieren zu können, inwieweit sich hierdurch Hemmnisse bei der Durchführung von Maßnahmen der Innenentwicklung in Bestandsquartieren herabsetzen lassen.

 


SGL Knorr erläutert ausführlich die Vorlage und FBL Torkel verdeutlicht, Verwaltung und Rat stünden hinter einer Forcierung der Innenentwicklung. Heute gelte es, einen strategisch wichtigen gemeinsamen Ansatz zu finden, um aus den daraus resultierenden Erfahrungen Handlungsoptionen für die Zukunft entwickeln zu können. Das städtebauliche Entwicklungskonzept zeige auf, welche Gebiete der Gemeinde baulich entwickelt werden sollten, diese Ziele gelte es, ohne massive Ausweisung weiterer Baugebiete zu erreichen. Mit Blick auf den Anpassungsprozess der strategischen Ausrichtung der Gemeinde werde insbesondere die bauliche Entwicklung hinsichtlich „Wohnen“ und „Gewerbe“ neu zu beleuchten und im Arbeitskreis Bauliche Entwicklung auch das bisherige Städtebauliche Entwicklungskonzept mit Blick auf Flächenziele und Laufzeit anzupassen sein.

 

RH Brunßen berichtet von großer Einigkeit im Arbeitskreis Bauliche Entwicklung und unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Seiner Auffassung nach würden in neuen Baugebieten leider vielfach Grundstücke an auswärtige Interessierte vergeben, obwohl die Initiative zur Entwicklung solcher Baugebiete oft aus dem mutmaßlich erhöhten Bedarf Einheimischer der Bauerschaften entstehe. Bei einer forcierten Innenentwicklung bestehe für Menschen aus den Bauerschaften eine deutlich bessere Chance, an das begehrte Bauland zu kommen, weil die Veräußernden selber in der Hand hätten, wem sie Teile ihrer Grundstücke verkauften. Der Beschlussvorschlag böte nun die Möglichkeit, einen erneuten Versuch zu starten und aus den Erfahrungen wichtige Erkenntnisse zu ziehen.

 

RH Bekaan trägt vor, innerhalb seiner Gruppe SPD/FDP werde der Beschlussvorschlag durchaus unterschiedlich bewertet. Er selber sehe bspw. die Diskrepanz zwischen der Eröffnung der Möglichkeiten im Rahmen des Beschlussvorschlages und der nachfolgenden tatsächlichen Umsetzung. Bzgl. der vorgestellten Bereiche würden bspw. 19 Grundstücke überplant, davon sei aber lediglich für fünf Grundstücke eine bauliche Entwicklung tatsächlich in Aussicht gestellt. Der Erfolg dieser Maßnahme sei insofern leider nur als gering einzustufen. Durch den Verzicht auf die Forderung des Infrastrukturbetrages würden darüber hinaus der Gemeinde wesentliche Mittel für wichtige Investitionen fehlen, was sodann durch Generierung anderer Einnahmen oder den Verzicht auf sonstige Maßnahmen kompensiert werden müsse. Zudem könne die vorgeschlagene Vorgehensweise zu Nachahmungseffekten führen. Aus diesen Gründen plädiert er dafür, mit Betroffenen einen Konsens zu finden, der ohne den Verzicht auf die Erhebung des Infrastrukturbetrages auskomme. All diese Aspekte sprächen für ihn letztlich gegen eine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

RH Eiskamp sieht im Instrument der Innenentwicklung den Vorteil, konstant in allen Bauerschaften Bauland ohne Inanspruchnahme bisher unbebauter Areale schaffen zu können. Der vorgeschlagene probeweise Verzicht auf die Erhebung des Infrastrukturbetrages könne zudem die derzeit extrem hohen Baukosten in einem gewissen Maß abfedern. Ein weiterer Vorteil könne darin gesehen werden, dass durch den Verkauf von Grundstücksflächen ggf. eine kostenintensive Sanierung des Altbaus auf dem Grundstück mitfinanziert werden könne. Auf seine Verständnisfrage führt SGL Knorr aus, in den betreffenden Gebieten bestehe eine klare Struktur, innerhalb derer durch die Festsetzung der möglichen Wohneinheiten die Anzahl der Wohneinheiten analog der Anzahl der Grundstücke festgesetzt werden könne. Insofern seien in der Vorlage und im Vortrag Wohneinheiten mit Grundstücken gleichgesetzt worden. FBL Torkel ergänzt, die Höhe des Infrastrukturbetrages errechne sich jeweils aus der Zuordnung einer bestimmten Personenzahl zu einer bestimmten Grundfläche. Bislang sei dabei von 625 qm je Wohneinheit ausgegangen worden. Diese Grundfläche sei aufgrund der derzeitigen Entwicklung hin zu kleineren Grundstücken zu relativieren. Bei der in Rede stehenden Innenverdichtung könne davon ausgegangen werden, dass eine Grundstücksteilung zu einer zusätzlichen Wohneinheit führe.

 

RH Apitzsch lehnt namens seiner Gruppe Gemeinsam für Edewecht den Beschlussvorschlag ab, weil seiner Ansicht nach die seit langem angestrebte Innenentwicklung die weitere Ausweisung neuer Baugebiete nicht verhindere und durch den Verzicht auf die Erhebung des Infrastrukturbetrages bei Baumaßnahmen im Rahmen der Innenentwicklung zu ungerechtfertigter Ungleichbehandlung mit Baumaßnahmen in Baugebieten führe.

 

FBL Torkel stellt klar, führe der vorgeschlagene Versuch zu positiven Ergebnissen, müsse in der Folge grds. über die Erhebung des Infrastrukturbetrages entschieden und die damit einhergehende Kalkulation überarbeitet werden.

 

RH Vehndel unterstützt den Beschlussvorschlag und befürchtet, bei einem Festhalten an der Erhebung des Infrastrukturbetrages seien Konsense zwischen den Betroffenen nicht zu finden.

 

Ebenso wie RH Vehndel kann auch RH Kaptein alle Sichtweisen nachvollziehen. Er befürchtet jedoch, im Rahmen der Innenentwicklung könnten möglicherweise auch Mehrfamilienhäuser in bisherigen Einfamilienwohnhaussiedlungen entstehen. Grundsätzlich stimme er dem Beschlussvorschlag jedoch zu.

 

AV Kuhlmann weist darauf hin, welche Bauten wo entstehen könnten, liege in der Entscheidungshoheit des Rates und die Überplanung der Areale im Sinne der Innenentwicklung verpflichte niemanden, hiervon Gebrauch zu machen.

 

Auch RH von Aschwege sieht aufgrund der Planungshoheit der Gemeinde keine Gefahr ungewollter Bauten und verweist auf die diesbezüglichen eingehenden Diskussionen im Arbeitskreis. Er werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

RH Eiskamp ist entgegen den Ausführungen des RH Apitzsch der Auffassung, in der Vergangenheit seien gerade aufgrund der schleppenden Innenentwicklung mehrere Baugebiete ausgewiesen worden. Werde die Innenentwicklung zunehmen akzeptiert und genutzt, könne die Ausweisung neuer Baugebiete sicherlich eingeschränkt werden.

 

RH Bekaan ist der Ansicht, auch bei stärkerer Nutzung der Innenentwicklung sei ein kompletter Verzicht auf die Ausweisung neuer Baugebiete nicht möglich, weil die Kapazitäten und tatsächlichen Nutzungen dieser Möglichkeit beschränkt seien.

 

RH Reil begrüßt jede neue Bebauung im Rahmen der Innenentwicklung, weil in der Summe doch der Druck auf Ausweisung neuer Baugebiete abnehmen könne. Grundsätzlich solle jedoch angestrebt werden, neue Baugebiete auf bisher baulich ungenutztem Areal gänzlich zu vermeiden.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden