Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsjahr 2023 sollen die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 06.09.2022 vorgestellten Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden. Die Straßen „Mittelweg“ und „Barkweg“ werden durch Schreddern der Oberfläche saniert.

 


Dipl.-Ing. Maschmeyer erläutert die Beschlussvorlage.

 

Auf die Fragen von RF Exner, ob in der Rhododendronstraße das Oberflächenwasser aufgrund von defekten Anschlüssen am Regenwasserkanal in die Häuser der Anwohner laufe, erklärt Dipl.-Ing. Maschmeyer, dass es sich hierbei um Schäden am Regenwasserkanal handele, welche u. a. Straßenschäden verursachen. Beschädigte Hausanschlüsse können in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden. Auf die zweite Frage von RF Exner bzgl. der Aufhebung der Ausschreibung für die Sanierung des Heidedamms teilt Dipl.-Ing. Maschmeyer mit, dass die erneute Ausschreibung zielführend war und der Auftrag vor 3 bis 4 Wochen an die Firma Cordes ergangen sei. Die Arbeiten sollen kurzfristig beginnen.

 

RH Kuhlmann erkundigt sich, ob auf der Grundlage der beschlossenen Außenbereichssatzung die Gemeindestraße „Kanalweg“ in Friedrichsfehn zukünftig ausgebaut werden solle. Seiner Ansicht nach wäre eine Instandsetzung vor Beginn der Bautätigkeiten nicht sinnvoll. Des Weiteren bittet RH Kuhlmann um Auskunft, inwieweit die erneute Instandsetzung des Hansaweges noch zielführend sei. Um die Straße zu entlasten sei zu überlegen, die Straße mit einer Tonnenbegrenzung auszuweisen. Eine Umfahrung durch den Schwerlastverkehr aus Bösel kommend wäre ohne weiteres über die Kreisstraße Richtung Brücke „Edewechterdamm“ möglich.  

 

FBL Torkel erklärt, dass derzeit aktuell nur ein Bauvorhaben am Kanalweg geplant sei. Diese Tiefbaumaßnahme liege in der Priorisierung nicht weit vorne und müsse noch koordiniert werden.

 

RF Bischoff fragt nach, ob die Gehwegverlängerung Fasanenweg/Am Tannenkamp in Friedrichsfehn in Bezug auf die Ausweisung einer Fahrradzone noch notwendig sei.

 

FBL Torkel führt hierzu aus, dass es sich hierbei lediglich um eine Haushaltsvorschlagsliste handele. Nach der Prüfung durch die Verkehrsbehörde könne man in Abhängigkeit von der Ausdehnung der Fahrradzone entscheiden, ob die Maßnahme noch umgesetzt werden soll.

 

Auf Anfrage von RF Bischoff, inwieweit die Software für die Straßenkontrollen alle Straßen im Rahmen der Straßenreinigung erfasse, erklärt FBL Torkel, die betroffenen Straßen in der Reinigung seien klar definiert. Der Großteil der Gemeindestraßen müsse jedoch gesondert geprüft werden. Dipl.-Ing. Maschmeyer ergänzt, dass auch andere Fahrzeuge des Bauhofs die Befahrung der Gemeindestraßen umsetzen könnten.

 

RF Exner plädiert dafür, den Gehweg am Fasanenweg/Am Tannenkamp nicht aus der Haushaltsplanung auszuschließen, da der Gehweg am meisten durch Kinder und Geschwisterkinder von der Grundschule aus zum KiGa frequentiert werde. Durch diese Zusammenführung werde eine zusätzliche Sicherheit der Nutzer geschaffen.

 

RH Heiderich-Willmer bemängelt die zu späte Einladung zur Bereisung der Tiefbaumaßnahmen. Seiner Ansicht nach sei dadurch die Herbeiführung eines Beschlusses für die Maßnahmen im Haushalt 2023 kaum möglich. Des Weiteren fragt RH Heiderich-Willmer nach, wann die Möglichkeit bestünde, in das Straßenzustandskataster Einsicht zu erhalten.   

 

Stv. AV Bekaan erklärt, dass eine weitere Bereisung terminiert werde, ein weiterer Straßen- und Wegeausschuss jedoch nicht vorgesehen sei. Die Vorschlagliste aus dem Straßen- und Wegeausschuss gehe in den Wirtschafts- und Haushaltsausschuss.

BMin Knetemann ergänzt hierzu, dass es um die summarische Bereitstellung aus dem Straßen- und Wegeausschuss als Empfehlung an den Haushaltsausschuss gehe. Erst nach dem Maßnahmenbeschluss und auch der tatsächlichen Bereitstellung im Haushaltsplan werden diese Maßnahmen umgesetzt.

 

Auf die Frage von RH Heiderich-Willmer, wann für die Ratsmitglieder die Einsicht in das Straßenzustandskataster möglich sei, teilt Dipl.-Ing. Maschmeyer mit, dass das Straßenzustandskataster Anfang des Jahres allen Ratsmitgliedern zugänglich gemacht wurde. Dies beinhalte nicht nur das Zustandskataster, sondern auch das Bildmaterial der Gemeindestraßen. RH Heiderich-Willmer bittet um die erneute Zusendung der Zugangsdaten.

 

RH Frahmann weist darauf hin, dass ein Teilstück des Wiesenweges in Kleefeld ausgehend von der Alpenrosenstraße als auch ein Segment an der Schoolstraat dringend saniert werden müssen.

 

BMin Knetemann fügt hinzu, dass es generell darum gehe, finanzielle Mittel in den Haushalt einzuplanen. Daran orientieren sich diese zehn vorgeschlagenen Projekte, die noch in einzelne Maßnahmenbeschlüsse umzusetzen seien. Unvorhergesehenes könne allerdings nicht ausgeschlossen werden.

 

RH Oetje schlägt vor, dass bei den Straßen „Mittelweg“ und „Barkweg“ nicht wie vorgesehen die Verbesserung der Tragschicht und die Wiederverlegung des Pflasters umgesetzt werde, sondern alternativ die Oberfläche zu schreddern. Aufgrund der geringen Anwohnerzahl und der guten Erfahrung mit geschredderten Wegen wäre hier eine deutliche Reduzierung der Kosten möglich.

 

RH Gauger sagt, dass sich die Tiefbaumaßnahmen nur auf den motorisierten Verkehr beziehen. Seiner Ansicht nach fehle die Berücksichtigung der Barrierefreiheit auf den Gehwegen. Gerade in Siedlungsgebieten sollten die Bordsteinkanten so abgesenkt werden, dass eine gute Passierbarkeit für Rollstuhlfahrer ermöglicht werde.

 

Auf die Nachfrage von RH Jacobs, ob der Hinweis, die Straßen „Mittelweg“ und „Barkweg“ nicht mehr zu pflastern, sondern die Oberfläche zu schreddern in der Haushaltsplanung berücksichtigt werde, erklärt stv. AV Bekaan den Beschlussvorschlag insoweit anzupassen und trägt den geänderten Beschlussvorschlag vor.