Beschlussvorschlag:

Die Werkräume an der Oberschule Edewecht sollen gemäß der in der Sitzung des Schulausschusses am 05.07.2022 vorgestellten Variante 5 saniert und erweitert werden.

 

 


Nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage und aller Varianten durch SGL Gebken wird verwaltungsseits auf Verständnisfragen aus der Ausschussmitte noch einmal präzisiert, der Robotikraum könne in Absprache mit der Schulleitung in einem anderen Trakt der Schule eingerichtet werden. Dieser inhaltlich dem Bereich Werken/Technik angehörende Flächenanteil müsse daher bzgl. des notwendigen und sodann zur Verfügung stehenden Raumbedarfs allen vorgestellten Varianten noch hinzugerechnet werden. Eine räumliche Nähe des Robotikraums zu den Werk- und Technikräumen sei nicht zwingend erforderlich, weil der Robotikbereich vornehmlich auf die Erlernung der Programmierung abziele und darüber hinaus in deutlich kleinerem Maßstab ausgestaltet werde, als bspw. industrielle Anlagen. Die Variante 1 weise zwar kleinere Räume aus als in der Raumplanung dargestellt, dafür gebe es bei dieser Variante mehr Räume, wodurch die insgesamt erforderliche Fläche, auch für die notwendigen Geräte, erreicht werde. Die den einzelnen Varianten beigefügten Kostenschätzungen seien sehr aktuell und beinhalteten zudem auch eine gewisse Reserve für Preissteigerungen. Ob die Schätzungen letztlich auskömmlich seien, könnte in Anbetracht der aktuell unübersichtlichen globalen Entwicklungen nicht zugesichert werden.

 

Schulleiter Röben erläutert, grds. sei eine räumliche Nähe aller technischen Unterrichtskomponenten wünschenswert, allerdings stelle die Variante 5 eine akzeptable Kompromisslösung dar. Ihm sei es überaus wichtig, statt des seit 2019 nur sehr eingeschränkt möglichen Werkunterrichts möglichst zeitnah wieder ein für die Schülerschaft attraktives und zudem zielführendes Werk- und Technikangebot bieten zu können. Dieses Ansinnen werde im Übrigen insbesondere seitens der Edewechter Industriebetriebe unterstützt.

 

In der anschließenden ausführlichen Debatte werden aus der Mitte des Ausschusses Für und Wider insbesondere der Varianten 1 und 5 erwogen und deutlich gemacht, heute eine Entscheidung fällen zu müssen, falle aufgrund der vielen unterschiedlichen Aspekte möglicher Umsetzungen nicht leicht.

 

Zur Variante 5 befürchtet RH Jacobs unvorhersehbare bauliche Probleme und damit einhergehende Kostensteigerungen, wie dies häufig bei der Sanierung von Altbauten der Fall sei. RH Kuhlmann sieht die Nichtsanierung und -nutzung des Fachwerkgebäudes insofern kritisch, als sich dadurch der Zustand dieses Gebäudes mutmaßlich weiter verschlechtere. Diesen Aspekt betont auch RH Krallmann und bittet darüber hinaus um Darstellung der Unterhaltungskosten des nicht mehr genutzten Fachwerkgebäudes für die nächsten zehn Jahre.

 

BMin Knetemann betont, mit der Variante 5 bestehe eine realistische Chance auf eine baldige Umsetzung der Maßnahme in einem vertretbaren finanziellen Rahmen. Über eine mögliche Nutzung des Fachwerkgebäudes könne in der Folge in Ruhe beraten werden. SGL Gebken ergänzt, unabhängig von der gewählten Variante müssten zusätzlich rd. 700.000 € für die Ausstattung der Räume aufgewendet werden. Bauen im Bestand unterliege sicherlich immer einer gewissen Unwägbarkeit, allerdings liege für einen Umbau des Altbestandes bereits eine statische Begutachtung vor. Der Unterhaltungsaufwand des Fachwerkhauses werde im Falle der Variante 5 nur von untergeordneter Rolle sein, weil durch die energetische Sanierung das Fachwerk- vom Mauerwerksgebäude klar abgegrenzt werde.

 

RF Bischoff stellt in den Raum, das Fachwerkhaus u. U. für Angebote der Kreismusikschule zu nutzen, wenn dieses nicht für eine ggf. notwendige Ausweitung des Ganztagsangebots vorgehalten werden müsse. Schulleiter Röben teilt mit, selbst im Falle einer Ausweitung des Ganztagsangebotes von 4 auf 5 Wochentage, sei die Nutzung des Fachwerkgebäudes hierfür nicht erforderlich.

 

Auch SGL Schöbel unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit des Werk- und Technikunterrichts. Insbesondere mit der Variante 5 könne dieser Unterricht relativ schnell und zukunftssicher wieder rd. 36 % der Schülerschaft zugänglich gemacht werden, wenn die erforderliche Entscheidung zügig gefällt werde.

 

RH Frahmann sieht die in anderen Varianten aufgezeigten Potenziale für Neubauten als interessante Optionen für möglicherweise künftige andere Bedarfe und bittet um eine Einschätzung zu einer überdachten Zuwegung zwischen Werk-/Technikräumen und dem anschließenden Trakt sowie Ausführungen zur zeitlichen Abfolge der Maßnahme und insbesondere zum möglichen Maßnahmenbeginn.

 

SGL Gebken führt aus, eine überdachte oder auch eingehauste Verbindung zwischen den Trakten sei sicherlich möglich und werde in die weiteren Betrachtungen einbezogen. Wie genau sich die Zeitschiene entwickle, könne heute noch nicht abgeschätzt werden. Werde der maßgebliche Beschluss heute auf den Weg gebracht, könne der Architektenwettbewerb möglicherweise nach den Sommerferien begonnen, sofern Architekten dafür gewonnen werden könnten, und zum Ende d. J. eine Detailplanung vorgelegt werden.

 

Schulleiter Röben weist auf die Notwendigkeit barrierefreier Zugänge und im Falle einer Entscheidung für die Variante 5 auf eine sinnvolle und zeitnahe Verlegung des dann abzubauenden Spielgerätes neben dem Werk- und Technikraum hin und wirbt eindringlich darum, heute eine Entscheidung auf den Weg zu bringen, um Planungen und Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahme nicht noch weiter zu verzögern.

 

Auf RH Kuhlmanns Frage wird verwaltungsseits erläutert, Maßnahmenbeschlüsse würden regelmäßig durch den VA gefasst (Hinweis der Verwaltung: Ratsbeschluss vom 14.12.2021 – Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von Aufträgen - Vergaberichtlinien). Der Rat habe insofern Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen, als er im Rahmen der Haushaltsberatungen die Mittelplanungen beschließe. Im Haushaltsjahr seien im Übrigen für diese Maßnahme bereits 600.000 € eingeplant und für 2023 dafür 400.000 € vorgesehen.

 

Auf Antrag RH Frahmanns wird die Sitzung um 18.41 Uhr für eine kurze interne Beratung der Fraktionen bzw. Gruppen bis 18.59 Uhr unterbrochen.

 

Anschließend gibt RH Frahmann in Anbetracht der drängenden Notwendigkeit die Zustimmung seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen zur Variante 5 bekannt, wenn auch der Handlungsdruck für die Ratsmitglieder angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit bedauerlich sei. Hätte der Politik mehr Zeit zur Verfügung gestanden, hätten ggf. noch bessere Alternativen gefunden werden können, weshalb den Gremien künftig mehr Zeit für Entscheidungsfindungen gegeben werden müsse.

 

Für ihre Gruppe SPD/FDP gibt RF Bischoff die mehrheitliche Zustimmung zur Variante 5 bekannt. Über eine evtl. spätere Nutzung des Fachwerkgebäudes könne in der Folge weiter beraten werden. Auf ihre Frage, ob bei der Erarbeitung der Planvarianten auch über den Einbau von Photovoltaikanlagen nachgedacht worden sei führt SGL Gebken aus, dies sei nicht der Fall. Allerdings verfüge der gesamte Schulkomplex über große Dachflächen, die im Rahmen der ohnehin anstehenden Betrachtung aller Liegenschaften bzgl. der möglichen Installation von Photovoltaikanlagen einer Prüfung unterzogen würden.

 

BMin Knetemann betont, Ziel und regelmäßige Übung der Verwaltung sei, die einschlägigen Gremien über maßgebliche entscheidungsrelevante Aspekte rechtzeitig zu unterrichten und diesen ausreichend Raum und Zeit zur Entscheidungsfindung einzuräumen. Aus diesem Grunde sei die letzte Sitzung des Schulausschusses bereits um zwei Wochen verschoben worden in der Hoffnung, die heute vorgetragene Machbarkeitsstudie zur Beratung vorlegen zu können. Weil diese doch nicht rechtzeitig fertig geworden sei, stünden die Gremien und die Verwaltung nun in Anbetracht der drängenden Handlungsnotwendigkeit leider unter einem gewissen Zeitdruck.

 

Schulleiter Röben bittet an dieser Stelle, die einfachverglasten Fenster im Obergeschoss des Fachwerkgebäudes gegen Vandalismus zu schützen.

 

Grundmandatar Apitzsch gibt zu Protokoll, dass auch er der Variante 5 als zielführender und günstigster Lösung zustimmt.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden