Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran, auf gebrauchtem Fahrgestell, mit Abrollbehälter Logistik für die Gemeindefeuerwehr Edewecht, mit Standort in Edewecht, im Jahr 2023 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von maximal 340.000 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 


BMin Knetemann betont, trotz des außergewöhnlichen Diskussionsbedarfs zu diesem Punkt bestehe grundsätzlich Einigkeit, dass das neue Fahrzeug vor dem eigentlich geplanten Zeitpunkt beschafft werden müsse. Strittig sei lediglich die Notwendigkeit des Aufbaus eines Krans auf dieses Fahrzeug gewesen. Sie persönlich habe sich aus finanziellen Erwägungen bislang gegen diesen Aufbau ausgesprochen. Allerdings habe die Verwaltung zwischenzeitlich ein neues Angebot für den Kran zu einem Preis von rd. 48.000 € erhalten, was im Zusammenspiel mit notwendigen Verschiebungen derzeit nicht durchführbarer Maßnahmen die Finanzierung ermögliche.

 

RH Heiderich-Willmer fühlt sich durch diese Ausführungen in seiner Haltung, Finanzierungsmöglichkeiten hätten sich in solchen Fällen noch immer ergeben, bestätigt und bekräftigt noch einmal seine Ansicht, werde der Kran für dieses Fahrzeug jetzt nicht beschafft, ergebe sich für die nächsten ein bis zwei Jahrzehnte voraussichtlich keine neue Chance. Er bittet nachdrücklich, der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden