Beschluss:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2022 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

2.    Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu beantragen.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 


FBL Torkel führt aus, jedes Baugebiet stelle selbstverständlich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar und baue somit ein Spannungsfeld der verschiedenen Interessen wie bspw. Wohnraumbedarf und Naturschutz auf. Dieser Bebauungsplan setzte jedoch neue Maßstäbe in ökologischer Hinsicht. Die Festsetzungen regelten u. a. die Ausweisung kleinerer Grundstücke als bisher üblich und damit einen ressourcenschonenderen Flächenverbrauch, intensivere Grünflächen- und Pflanzgebote bzgl. Spielflächen, den Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen und den Verbleib schützenswerter Arealbestandteile in öffentlicher Hand. Leider habe sich für ein Baugebiet in Jeddeloh II keine Alternative geboten. Allerdings seien Teile des Areals bereits gekuhlt und daher bzgl. des Torfes als nicht mehr schützenswert anzusehen. Zum Schutz des angrenzenden Hochmoores sei die Wasserhaltung und Wasserrückführung mittels Moorschutzstreifen um das gesamte Baugebiet herum und der Einbau von Rigolen und Versickerungsmulden vorgesehen. Hierdurch werde ein Gegendruck zum aus dem Hochmoor sonst abfließenden Wasser aufgebaut. Die alternative Energiegewinnung sei unter dem Aspekt des Verzichts auf fossile Brennstoffe verbindlich beschlossen, weshalb keine Gasleitung verbaut, sondern für den ersten Bauabschnitt der Einbau von Wärmepumpen und für die nachfolgenden Bauabschnitte ein Kaltes Nahwärmenetz forciert werde. Kaufinteressierte würden verwaltungsseits entsprechend beraten und unterstützt. Für die Dachflächen bestehe die Pflicht, 50 % der geneigten Dächer mit Photovoltaikanlagen auszustatten und Flachdächer von Nebengebäuden bzw. auf untergeordneten Gebäudebestandteilen als Gründächer auszugestalten. Des Weiteren würden Schottergärten verboten und es gebe Pflanzgebote für die privaten Grundstücke. Die in den Arbeitskreisen Dorfentwicklung Edewecht West und Ost entwickelten Ansätze bspw. zur Gebäudegestaltung würden wie im jüngsten Baugebiet in Portsloge auch für dieses Baugebiet berücksichtigt. Dies beinhalte bspw. die Pflicht zu geneigten Dächern und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dorftypische Einfriedungen zu den Straßenfronten. Werde heute der vorliegenden Beschlussfassung gefolgt, würden die Planungen einschließlich der soeben vorgetragenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO insgesamt rechtskräftig. Aus Sicht der Verwaltung stellt er abschließend deutlich heraus, die Entwicklung dieser Bauleitplanung gemeinsam mit den Arbeitskreisen und Gremienmitgliedern sowie externen Fachleuten und den Verwaltungsmitarbeitenden sei eine Freude gewesen.

 

Auch RH Kuhlmann stellt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen die Besonderheit dieses Bebauungsplanes heraus. Dieser bezeichne gleichzeitig einen Neubeginn und ein Ende der Edewechter Baulandentwicklung. Die Initiative sei von den örtlichen Vereinen und der dortigen Einwohnerschaft ausgegangen und nach langem Vorlauf solle dem Wunsch nach Bauland in Jeddeloh II nun stattgegeben werden. Damit die Zielgruppe sodann möglichst umfassend von diesem Baugebiet profitieren könne, gelte es in der Folge, die Vergabekriterien sorgfältig zu erarbeiten. Im Grunde sei diese Fläche für eine bauliche Entwicklung nach den Vorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gar nicht vorgesehen gewesen, durch die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes habe sich diese Möglichkeit jedoch eröffnet. Im Verlaufe der Erarbeitung des heutigen Beschlussvorschlages hätten sich durch die massive Veränderung der globalen Lage und die Bildung einer Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen nach der Kommunalwahl 2021 Veränderungen ergeben, die zu einer Modifizierung bisheriger Denkweisen geführt habe. Bspw. sei zunächst die Forderung nach kleineren Baugrundstücken von einigen Seiten mit Unverständnis quittiert worden. Nun zeige sich, dass durch eine kleinteiligere Parzellierung u. a. die Finanzierung für Kaufinteressierte erleichtert werde. Viele Aspekte des soeben beschlossenen Klimaschutzkonzeptes seien in diesem Baugebiet bereits enthalten. Insbesondere der Verzicht auf fossile Brennstoffe mitsamt der begleitenden Maßnahmen stelle einen Neubeginn in der baulichen Entwicklung der Gemeinde Edewecht dar. Sicherlich könne bei Bauwilligen der Eindruck entstehen, die umfangreichen Festsetzungen könnten das Bauen verteuern. In der Tat sei Bauen durch die verschiedensten Gründe sehr teuer geworden, dennoch sei keine Alternative zum eingeschlagenen Weg ersichtlich, weshalb Bund und Länder in der Pflicht stünden, einschlägige Förderungen anzubieten. Durch die Gliederung des Baugebietes in drei Entwicklungsabschnitte könne nun davon ausgegangen werden, dass für das nächste Jahrzehnt bauwillige Einheimische eine Chance zum Bau eines Eigenheimes bekämen und seitens der Gemeinde die maßgebliche Infrastruktur wie bspw. Kinderbetreuungsangebote im Blick behalten werden könne. In der Auslegungsphase habe sich insbesondere die Anliegerschaft der Gartenstraße konstruktiv und kritisch geäußert, was Anpassungen der Planung auf ein hinnehmbares Maß zur Folge gehabt habe. Der notwendige Bodenaustausch habe hinsichtlich des vorhandenen Moores auch in seiner Gruppe zu kontroversen Diskussionen geführt. Grundsätzlich sei seiner Gruppe der wichtige Fakt der CO2-Speicherkapazität von Mooren bewusst, weshalb dieses Baugebiet eben auch ein Ende markiere. Seine Gruppe werde künftig eine Ausweisung von Bauland auf Moorflächen ablehnen und darauf hinwirken, dass der weitere Flächenverbrauch in der Gemeinde Edewecht mittelfristig auf Null reduziert und der Fokus auf die Innenentwicklung gelegt wird. Abschließend kündigt er für die nachfolgende Abstimmung die volle Unterstützung seiner Gruppe zum Beschlussvorschlag an.

 

RH Erhardt stimmt diesen Ausführungen zu und ergänzt, in der vorigen Ratsperiode habe er neuen Baugebieten, auch diesem, grundsätzlich ablehnend gegenübergestanden.  Im Verlaufe der zurückliegenden Planungen sei die Entwicklung jedoch so konstruktiv verlaufen, dass daraus ein Prototyp für neues Bauen in Edewecht entstanden sei.

 

RH Vehndel merkt an, zuletzt habe seitens der Gemeinde Edewecht vor rd. fünf Jahren ein Bauplatz in Jeddeloh II verkauft werden können, weshalb er dafür wirbt, der vorliegenden Beschlussempfehlung zu folgen, um dem dringenden Wunsch nach Bauland aus der einheimischen Bevölkerung nachkommen zu können. Das Projekt sei nach der sehr langen Planungsphase zukunftsweisend und korrespondiere in Teilen bereits mit dem Klimaschutzkonzept. Insbesondere die Entscheidung zu alternativer Wärmeversorgung stelle sich im Nachhinein als sehr vorausschauend heraus.

 

Sodann fasst der Rat in vorübergehender Abwesenheit der RHen Jeddeloh und Kaptein folgenden