Eine Einwohnerin stellt im Namen der Anwohnerschaft der Gartenstraße in Jeddeloh II zum vorher beratenen TOP 6 die Frage, ob die Anwohnenden im Nachgang noch Möglichkeiten haben, weitere Stellungnahmen unter Bezug auf die bereits durchgeführte Abwägung einzureichen.

 

SGL Knorr teilt mit, eine weitere Einwirkung auf die Abwägungsvorschläge sei nach der heute gefassten Beschlussempfehlung nicht mehr möglich. Wenn der Rat der heutigen Beschlussempfehlung folge, sei allenfalls nach dem entsprechenden Satzungsbeschluss des Rates ein Normenkontrollverfahren möglich.

 

Die Einwohnerin bittet um Prüfung, ob aufgrund der vermehrten Hinweise auf Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit von 30 Km/h auf der Gartenstraße dort eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden kann.

 

Diese Anregung werde gerne aufgenommen und auch an den Landkreis weitergegeben, so FBL Torkel.

 

Die Einwohnerin bittet um Auskunft, ob über den Erschließungsverkehr hinaus die Baustraße auch für den nachgelagerten Baustellenverkehr zur Verfügung steht und wann die östliche Zufahrt erschlossen wird.

 

FBL Torkel führt aus, der Unterbau für die östliche Zufahrt werde dem Grunde nach hergestellt, sobald mit dem Bodenaustausch begonnen werde. Wann diese sodann dem öffentlichen Verkehr gewidmet werde, bleibe abzuwarten. Die Baustraße um das bestehende Wohngebiet herum solle im Übrigen so lange wie möglich nutzbar bleiben. Ab einem Zeitpunkt, zu dem der überwiegende Teil der Neubauten erstellt sei, müsse die Baustraße sicherlich aufgegeben werden, weil die Ausnahmegenehmigung für den Zugang der Baustraße zu einer klassifizierten Straße (B 401) nur für einen beschränkten Zeitraum gewährt werde.

 

Die Einwohnerin bittet um Prüfung, ob die Errichtung einer dauerhaften Druckampel im Bereich Gartenstraße/Wischenstraße zum besseren Schutz der Kinder möglich ist.

 

FBL Torkel weist darauf hin, diese Bitte sei unabhängig vom Baugebiet zu betrachten, werde aber gerne aufgenommen. Allerdings könne er nicht viel Hoffnung auf Stattgabe dieses Begehrens seitens der zuständigen Behörden machen. BMin Knetemann ergänzt, Ampeln und andere Querungshilfen unterlägen behördlichen Genehmigungen durch den Landkreis und unterstünden somit nicht der Entscheidungshoheit der Gemeinde Edewecht.