Sitzung: 13.06.2022 Straßen- und Wegeausschuss
Vorlage: 2022/FB III/3811
Nach einem kurzen Abriss des bisherigen Werdegangs des Verkehrskonzeptes durch FBL Torkel und dessen Hinweis, parallel würden vom Landkreis ein Radverkehrskonzept und von der Gemeinde Edewecht ein Mobilitätskonzept vorbereitet, erläutert Verkehrsplaner Zacharias den aktuellen Stand des Entwurfs. Er weist ausdrücklich darauf hin, der Entwurf enthalte Anregungen, über die in der Folge im Detail in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Behörden abzustimmen sei.
Auf RH Kuhlmanns Frage, ob eine Radverkehrszone nur durch Zusammenfassung mehrerer ausgewiesener Fahrradstraßen ausgewiesen werden könne oder auch generell für komplette Wohnquartiere, führt Verkehrsplaner Zacharias aus, bspw. könne eine Tempo-30-Zone in eine Fahrradzone umgewidmet werden, ohne einzelne Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen.
Auf RH Kuhlmanns weitere Frage, ob durch eine Änderung der Vorfahrtsregelung bei der Einmündung des Breeweges in die Holljestraße dem Verkehr auf dem Breeweg vom Bachmannsweg bis zur Oldenburger Straße durchgehend Vorfahrt gewährt werden könne, teilt Verkehrsplaner Zacharias mit, diesbezüglich stelle sich die Verkehrsführung problematisch dar. Der nördliche Arm des Breeweges von der Holljestraße zur Oldenburger Straße sei verkehrlich von untergeordneter Bedeutung, zumal der Verkehr in diesem Kreuzungsbereich außerhalb der Schulzeiten eher gering ausfalle.
Bzgl. der vorgeschlagenen Zebrastreifen im Kreisel beim Combi-Markt bittet RH Kuhlmann namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen um eine Einschätzung, ob nicht stattdessen die Vorfahrt-achten-Schilder für die Autofahrer an jedem Arm des Kreisels vor die Überwegungen für den Rad- und Fußverkehr gesetzt werden sollten. Zebrastreifen veranlassten Kinder ggf., diese ohne die gebotene Vorsicht zu nutzten und damit wiederum einer erhöhten Gefährdung zu unterliegen. Verkehrsplaner Zacharias führt aus, Vorfahrt müsse querendem Fuß- und Radverkehr bei der Ausfahrt aus dem Kreisel, was rechtlich einem Abbiegevorgang gleichkomme, gewährt werden. Bei der Einfahrt in den Kreisel habe dagegen der Pkw-Verkehr Vorfahrt. In der Praxis werde dies jedoch weit überwiegend genau umgekehrt gehandhabt, weshalb durch Zebrastreifen diese verworrene Situation rechtlich eindeutig gelöst und auch tatsächlich gehandhabt werden könne.
RH Bekaan dankt Verkehrsplaner Zacharias ausdrücklich für die bisher geleistete Arbeit und insbesondere für die detaillierte Betrachtung der gemeindlichen Verkehrssituation, die auch für Edewechter noch neue Erkenntnisse bringe. Bzgl. der Fahrradschutzstreifen entlang der Edewechter Hauptstraße bittet er um Auskunft, ob diese der vorgegebenen Breite entsprechen und die darauf kürzlich angebrachten Piktogramme insofern tatsächlich sinnvoll und rechtskonform seien. Hierzu teilt Verkehrsplaner Zacharias mit, funktioniere eine bestehende Verkehrsanlage auch ohne Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, sei abzuwägen, ob diese Anlage aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen zurückgebaut, oder in Anbetracht der Funktionalität zur bestmöglichen Unterstützung der einschlägigen Belange fortgeführt werde. BMin Knetemann weist darauf hin, das Aufbringen der Piktogramme liege, wie auch andere verkehrliche Anordnungen, in der Zuständigkeit der Straßenbauverwaltung des Landes.
Unter Verweis auf Seite 105 des Konzeptentwurfs bittet RH Bekaan um eine Einschätzung, wie der von West nach Ost festgestellte Schwerverkehr, der zum großen Teil durch den Ort Edewecht fahre, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis aus dem Ort herausgenommen werden könne. Er gibt seiner Auffassung Ausdruck, im Arbeitskreis seien viele gute Ideen erarbeitet worden, die in den genannten fünf Arbeitsaufträgen mündeten. Seine Gruppe SPD/FDP sehe allerdings die möglichen Kontrollmechanismen für die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen kritisch. Von gemeindlicher Seite gebe es kaum Handlungsmöglichkeiten und Kontrollen des Landkreises oder der Polizei hätten in der Vergangenheit oft nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Die Tempo-30-Zone im Bereich des Breeweges bestehe bereits in gewissem Umfang, weshalb er um Klarstellung zum Ausmaß der angedachten Ausweitung bittet.
Verkehrsplaner Zacharias führt aus, die Tempo-30-Zone könne durchaus auch auf die zur Industriestraße führenden Straßen ausgeweitet werden, zumal dort weder Rad- noch Fußwege vorhanden seien. Kontrollen durch Landkreis und Polizei gestalteten sich für die zuständigen Behörden durchaus nicht immer einfach, weil das Anspruchsdenken mancher Verkehrsteilnehmenden Einsicht vermissen lasse. Bzgl. der Umleitung des Schwerverkehrs in Ost-West-Richtung durch die Industriestraße wäre die Findung einer Lösung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wünschenswert. Alle von seinem Büro durchgespielten Möglichkeiten hätten auch immer Nachteile gehabt. Im Grunde sei die derzeitige Beschilderung durchaus zielführend.
RH Dr. Fittje bittet um Auskunft, ob eine Tempo-30-Zone um die Edewechter Oberschule auch die anliegenden Siedlungsbereiche umfassen solle. Des Weiteren interessiert ihn das Ergebnis der Verkehrszählung am Brannendamm.
RH Gauger berichtet, der Fahrradstreifen auf der Hauptstraße habe im südlichen Bereich eine Breite von max. 1,15 m plus 10 cm Schutzstreifen, weshalb Überholvorgänge von Radfahrenden auf diesem Streifen nicht möglich seien. In den Kurven werde der Streifen zudem regelmäßig von Kfz und Lkw überfahren, weshalb es aus seiner Sicht unumgänglich sei, diesen Fahrradschutzstreifen zu verbreitern. Zu bedenken sei dabei auch, dass der Streifen häufig durch Ein- und Ausfahrten mit entsprechendem Verkehr unterbrochen werde. Insgesamt erscheine auf der gesamten Ortsdurchfahrt eine Reduzierung auf 30 Km/h angebracht. Leider seien im vorliegenden Entwurf des Verkehrskonzeptes die Belange des fußläufigen Verkehrs nur sehr untergeordnet betrachtet worden und auch Aussagen zur Barrierefreiheit ließen sich dort nicht wiederfinden.
Verkehrsplaner Zacharias entgegnet, gerade die Barrierefreiheit sei sehr detailliert betrachtet und an vielen Stellen in das Konzept aufgenommen worden. Der zu schmale Fahrradschutzstreifen sei unstrittig und leide zudem darunter, dass motorisierter Verkehr den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m an vielen Stellen gar nicht einhalte. Ob bspw. im Bereich der Edewechter Oberschule Tempo-30-Schilder oder Tempo-30-Zonen errichtet würden, unterliege der weiteren Entwicklung des Verkehrskonzeptes in Abstimmung mit den einschlägigen Behörden.
RH Heiderich-Willmer findet es erwägenswert, den nicht ausreichenden Fahrradschutzstreifen entlang der Ortsdurchfahrt zugunsten von Piktogrammen auf der Fahrbahn aufzugeben. In der Vergangenheit habe er bereits darauf hingewiesen, dass die neu errichteten barrierefreien Bushaltestellen regelmäßig zum grds. rechtswidrigen Überfahren der durchgezogenen Schutzlinie und zu Blockierungen eben dieses Streifens durch haltende Busse führten, was den Radverkehr sodann auf die Fahrbahn oder durch den Fußverkehr zwinge. Diese Problematik solle möglichst ebenfalls im Zuge der weiteren Entwicklung des Verkehrskonzeptes betrachtet und behoben werden. Bzgl. des ÖPNV vermisst er eindeutige Aussagen im Konzeptentwurf zur notwendigen Verbesserung der Linienvernetzung, um Fahrten mit dem ÖPNV auch über den Gemeindebereich hinaus, z. B. in die Kreisstadt Westerstede, attraktiver zu machen.
An dieser Stelle erläutert FBL Torkel die konzeptionellen Zugänge zur Mobilität (Anlage 2 zu diesem Protokoll) und weist insbesondere darauf hin, das heute erneut vorgestellte Verkehrskonzept sei ausdrücklich noch nicht fertiggestellt, sondern solle zunächst einer Beteiligung der Öffentlichkeit zugeführt werden. Das Verkehrskonzept zeige im Übrigen auf, wie vorhandener Verkehr gelenkt, optimiert, abgewickelt und die drängendsten Probleme gelöst werden könnten. Im Verlaufe der Zeit könne das Konzept sodann um weitere Schwerpunkte ergänzt werden. Die heute eingebrachten Vorschläge beinhalteten bereits eine große Aufgabenvielfalt, die es zunächst abzuarbeiten gelte im Rahmen der aus dem Arbeitskreis entwickelten priorisierten fünf Arbeitsaufträge. Das Radverkehrskonzept des Landkreises betrachte den übergeordneten kreisweiten Radverkehr unter Berücksichtigung der gemeindlichen Verkehrskonzepte. In welcher Detailschärfe jenes Konzept erstellt werde, bleibe abzuwarten. Das im Rahmen des gemeindlichen Klimaschutzkonzeptes zu entwickelnde Mobilitätskonzept beinhalte u. a. Fragestellungen wie von RH Heiderich-Willmer angesprochen.
RH Kuhlmann führt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen aus, Maßnahmen der Gemeinde Edewecht könnten sich naturgemäß nur auf Aspekte beziehen, die in der Handlungshoheit der Gemeinde Edewecht lägen. Dabei müsse in Anbetracht einer mutmaßlich nicht mehr deutlichen Steigerung des Kraftfahrzeugverkehrs in Edewecht der Fokus nun deutlicher auf alternative Verkehre gelegt werden, zumal sich insbesondere der Radverkehr derzeit in Richtung größerer, längerer, breiterer, schnellerer und deutlich mehr Räder entwickle. Aus diesem Grunde würden insbesondere der vorgeschlagene Ausbau des Kleinbahnradwanderweges und des Breeweges begrüßt. Dabei wäre, beginnend vom Süderesch, die Ausweisung des Breeweges als Fahrradstraße wünschenswert. Leider sei im vorliegenden Entwurf eine Radverkehrszone Wallstraße und ein Radverkehrsnetz in Friedrichsfehn im Bereich der Schule nicht enthalten, wobei die vorgestellten Möglichkeiten durchaus ansprechend schienen. Die Hol- und Bringzone beim Schulkomplex Friedrichsfehn solle aus Sicht seiner Gruppe zunächst wie vorgesehen provisorisch angelegt, nach Abschluss der Bautätigkeiten auf dem Schulgelände jedoch noch einmal einer Notwendigkeitsprüfung unterzogen werden. Ggf. sei durch anderweitige Maßnahmen des Verkehrskonzeptes diese Zone schlussendlich nicht mehr notwendig. Zuletzt unterstützt seine Gruppe ausdrücklich die Anbringung von Zebrastreifen auf dem Kreisel beim Combi-Markt. Alles in allem bestehe die Hoffnung, dass nach Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen deutlich mehr Eltern ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Rad zu den Schulen ließen.
RF Exner ergänzt, in Friedrichsfehn sei durch den Bau der neuen Ampel im Bereich Friedrichsfehner Straße/Dorfstraße die verkehrliche Situation bereits deutlich merkbar entspannt worden. Auch die aufgezeigten Möglichkeiten zur Einschränkung des Autoverkehrs um die Schule in Friedrichsfehn herum, die erhöhte Fokussierung auf den Radverkehr und der Vorschlag zu einer dritten Ampel an der Friedrichsfehner Straße/Brüderstraße würden begrüßt. Südlich der Friedrichsfehner Straße, östlich der Straße Alte Weide sei nur ein Fußweg und östlich der Straße Im Plaggen bis zum östlichen Ortsausgang weder Fuß- noch Radweg vorhanden, so dass von diesen Maßnahmen die Einwohnenden von dreizehn Haushalten nicht profitieren könnten, was leider im Entwurf des Verkehrskonzeptes nicht thematisiert werde.
RH Gauger empfindet die vorgebrachten Argumente als angemessen und zielführend, bedauert jedoch das Fehlen eines Angebotes sogenannter Mitfahrbänke, die darüber hinaus seiner Ansicht nach auch als Rastbänke willkommen seien. Zudem gebe es nach seiner Einschätzung in Edewecht zu viele Parkplätze, die kaum bis gar nicht genutzt würden. Diese sollten nach Möglichkeit zurückgebaut und damit unnötiger Querverkehr vermieden werden.
FBL Torkel verweist bzgl. der Mitfahrbänke auf das noch zu erarbeitende Mobilitätskonzept.
RH Bekaan geht davon aus, die fünf Arbeitsaufträge würden von der Verwaltung bearbeitet, auch wenn heute noch kein Beschluss gefasst werde und erwartet einen Sachstandsbericht, ggf. verbunden mit konkreten Beschlussvorschlägen in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses. Den Ausführungen RH Gaugers hält er entgegen, der motorisierte Individualverkehr dürfe in Anbetracht der umliegenden Streudörfer nicht gänzlich in den Hintergrund rücken. Nicht alle Einwohnenden seien aus unterschiedlichsten Gründen in der Lage, alle notwendigen Besorgungen mit dem Rad zu erledigen. Würden Parkmöglichkeiten reduziert, bestehe die Gefahr der Abwanderung gewisser Kaufkraft in das Umland der Gemeinde Edewecht. Eine große Handlungsspanne bestehe im Bereich des Fuß- und Radverkehrs, bzgl. des Straßenverkehrs liege die Entscheidungshoheit überwiegend bei übergeordneten Behörden. Alles in allem unterstützt seine Fraktion SPD/FDP die fünf Arbeitsaufträge und die heute bzgl. der verkehrlichen Situation in Friedrichsfehn gegebenen Hinweise sowie den Vorschlag, über die endgültige Herstellung der Hol- und Bringzone bei der GOBS Friedrichsfehn zu gegebener Zeit erneut zu beraten.
Auch AV Vehndel spricht dem vorgelegten Konzeptentwurf ein hohes Potenzial zu. Wurden auch im Verlaufe dieser Debatte etliche weitere zu bedenkende Punkte aufgezeigt, so gelte es für die Verwaltung doch zunächst, die fünf vorgegebenen Arbeitsaufträge abzuarbeiten. Darüberhinausgehende Aufträge seien ohne Weiteres nicht ad hoc zu leisten und müssten ggf. in weiteren Sitzungen des Straßen- und Wegeausschusses beraten und ggf. beschlossen werden. Dieser Einschätzung stimmt FBL Torkel zu, betont aber, die heute geäußerten Hinweise (zu Punkten 1 und 2 der Vorlage: es soll die Erarbeitung einer Radverkehrszone o. ä. im Bereich um die GOBS Friedrichsfehn geprüft werden; zu Punkt 5 der Vorlage: Verfolgung der Anlegung von Zebrastreifen im Kreisel beim Combi-Markt) würden dennoch dem Planer und auch der Verwaltung als Grundlage weiterer Überlegungen und Vorarbeiten dienen. Die weiteren Ideen seien zuständigkeitshalber im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes zu vertiefen. Diese Aussage wird einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen. Abschließend wirbt er für eine zustimmende Kenntnisnahme des heute vorgelegten Konzeptentwurfs, um diesen sodann der Beteiligung der Öffentlichkeit zuführen zu können. Die Ergebnisse aus dieser Beteiligung würden sodann in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vorgestellt und für das Konzept eine Beschlussempfehlung erarbeitet.
RH Kuhlmann bittet namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen darum, auch die Ausweisung des Bereichs Wallstraße/Rhododendronstraße/Lajestraße in die weiteren Konzeptüberlegungen einzubeziehen. Nach einhelliger Zustimmung aus dem Ausschuss wird auch diese Anregung von FBL Torkel als Erweiterung des Arbeitsauftrages notiert.
RF Carls merkt namens ihrer Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen an, die im Konzeptentwurf dargestellte Beleuchtung des Kleinbahnradwanderweges habe aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes nicht die höchste Priorität und könne daher auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Auf AV Vehndels Hinweis, aus diesen Gründen sei bereits die Ausstattung der Beleuchtungsanlage mit Bewegungsmeldern angedacht ergänzt BMin Knetemann, gerade, um solche Aspekte umfassend darstellen zu können, sei auch dieser Arbeitsauftrag an die Verwaltung ergangen. Was schlussendlich tatsächlich umgesetzt werde, liege in der Hand der einschlägigen Gremien. Werde jetzt nicht geprüft, aber später eine Notwendigkeit für möglich erachtet, sei die Prüfung sodann zusätzlich durchzuführen, während sie jetzt in einem Zuge mit den weiteren Arbeitsaufträgen abgearbeitet werden könne. Wichtig sei zudem, so FBL Torkel, auch die Ermittlung der mutmaßlichen Kosten im Vorfeld weiterer Entscheidungen.
Zuletzt bittet RH Heiderich-Willmer, alternativ die Errichtung einer App-gesteuerten Beleuchtung zu prüfen. Eine solche könne tatsächlich nutzungsabhängig betätigt werden und reagiere nicht auf nutzungsunabhängige Einflüsse wie Tiere, wehendes Laub oder ähnliches.
Nach einem nochmaligen Dank an den Verkehrsplaner Zacharias durch AV Vehndel wird letztlich der