Beschlussvorschlag:

1.    Für den sich aus den Anlagen zur Beratungsvorlage Nr. 2022/FB III/3805 ergebenden Bereich wird eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und gemäß § 12 BauGB der Bebauungsplan Nr. 202 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte“ aufgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr führt RH Erhardt aus, die Planungen für ein Fachmarktzentrum im Ortskern von Edewecht hätten von Beginn an wenig Zuspruch in seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefunden. Grundsätzlich berücksichtige der Investor Vorschläge aus den Reihen der Ratsmitglieder kaum, weswegen bspw. große Parkplatzflächen. immer noch überwögen, Stellplätze für Räder und insbesondere Lastenräder dagegen nur untergeordnet geplant seien. Eine Anbringung von Photovoltaikanlagen über den Pkw-Stellplätzen bzw. eine deutliche Ausweitung des grünen Anteils sei immer noch nicht vorgesehen. Er hofft sehr, das Areal möge in seiner Gesamtgestaltung schlussendlich nicht der Anlage des neuen Edeka-Marktes in Bad Zwischenahn ähneln. Insgesamt könne seine Fraktion den vorgestellten Planungen somit weiterhin nicht zustimmen.

 

RA Bekaan dagegen ist der Auffassung, der Investor habe sehr wohl positiv auf Wünsche und Vorstellungen des Rates reagiert. So seien in der nun vorliegenden Planung deutlich mehr Bäume als bisher und auch mehr Grünparkplätze vorgesehen. Sicherlich könne dem Radverkehr mehr Raum eingeräumt werden, zu bedenken sei jedoch, das Einzugsgebiet des Fachmarktzentrums umfasse auch Bauerschaften im weiteren Umkreis, deren Einwohnerschaft sicherlich nicht regelmäßig mit dem Fahrrad einkaufen werde. Aus seiner Sicht könne jedoch über die Platzierung der E-Ladesäulen noch einmal nachgedacht werden. Der jetzige Standort im äußersten Randbereich des Areals erscheine ihm ungünstig. Mit Photovoltaikanlagen überdachte Parkplätze widersprächen dem Bestreben nach deutlich mehr Grün im öffentlichen Raum und kämen daher aus seiner Sicht für dieses Areal nicht in Betracht.

 

RH Brunßen ist der Auffassung, es herrsche Einigkeit über die Dringlichkeit der Umsetzung einer Planung für das Fachmarktzentrum im Ortskern von Edewecht, insbesondere aufgrund der zunehmenden Abwanderung der Kaufkraft aufgrund des aktuell wenig attraktiven Angebotes. Er gibt zu bedenken, der Investor von Mark könne jederzeit ohne Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Edewecht auf den ihm gehörenden Flächen eine Entwicklung anstoßen, die den Wünschen und Zielen des Rates zuwiderlaufen. Insofern sei es beachtenswert, wie sehr der Investor in den vergangenen Monaten dankenswerter Weise auf die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinde Edewecht eingegangen sei. Insbesondere Bäume und Hecken seien mittlerweile deutlich mehr geplant, was eine Vergleichbarkeit mit dem Areal des Edeka-Marktes in Bad Zwischenahn unwahrscheinlich mache und auch für Räder sei mittlerweile mehr Flächenanteil vorgesehen. Photovoltaikanlagen seien im Übrigen auf den Dächern der neu zu errichtenden Gebäude vorgesehen. Besonders hervorzuheben sei bei der Planung, dass über den Märkten eine erhebliche Anzahl kleinerer Wohnungen vorgesehen sei, wodurch nicht nur eine weitere Versiegelung von Flächen vermieden, sondern auch der starken Nachfrage nach solchen Wohnungen Rechnung getragen werden. Insgesamt könne die Gemeinde somit dankbar sein, dass der Investor in Absprache mit der Gemeinde dieses Fachmarktzentrum entwickle und nicht aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes seine Vorstellungen ohne Rücksicht auf Wünsche und Vorstellungen der Gemeinde umsetze. Seine CDU-Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden