Beschlussvorschlag:

Der Schützenverein Husbäke erhält, vorbehaltlich des Nachweises einer gesicherten Gesamtfinanzierung, einen freiwilligen Zuschuss zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage in Höhe von einem Drittel, maximal jedoch 2.150 €, der Gesamtkosten.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel sprechen sich die Ausschussmitglieder in Anbetracht der besonderen Umstände einhellig für eine Förderung der begehrten Anschaffung außerhalb der, jedoch in Anlehnung an die Förderrichtlinie der Gemeinde Edewecht aus. 

 

Auf Nachfragen der RHen Heiderich-Willmer und Jeddeloh führt SGL Schöbel aus, ob die Gesamtfinanzierung der Anlage bereits gesichert sei, sei ebenso wenig bekannt, wie die finanzielle Situation des Vereins.

 

Grundmandatar Apitzsch weist unter Bezug auf die bisherige grundsätzliche Ablehnung seiner UWG-Fraktion zur Förderung teurer neuer Anlagen darauf hin, die Bemühungen des Schützenvereins Husbäke um eine kostengünstige Beschaffung führten nun leider zu einer Nichtanwendbarkeit der einschlägigen Förderrichtlinien und damit zu einem Entfall der jeweiligen Drittelförderungen. Insofern empfinde er eine Förderung der Gemeinde in Anlehnung an die Förderrichtlinie in Höhe eines Drittels der Anschaffungskosten in diesem Fall als zu gering.

 

AV Pophanken schlägt vor, die Ausschüttung eines Drittels der Anschaffungskosten zu beschließen, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert sei.

 

BMin Knetemann weist darauf hin, der Schützenverein Husbäke würde durch diesen Beschluss nicht anders behandelt werden als andere Vereine, weil eine Darstellung der Gesamtfinanzierung für jegliche Förderung gefordert werde.

 

Frau Wiemken führt aus, die Drittelförderung beziehe sich auf Förderungen durch Kreis und Gemeinde, wobei der Verein seinen Drittelanteil ggf. durch weitere Förderungen des Landessportbundes verringern könne. Sie weist insbesondere darauf hin, im Falle einer Förderzusage der Gemeinde Edewecht solle der Verein Kontakt zum Landessportbund aufnehmen zur Klärung, ob eine Förderung von dort möglich sei. Für 2022 seien die Fördermittel jedoch bereits ausgeschöpft.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden