Beschlussvorschlag:

Die zu diesem TOP vorgeschlagene Beschlussfassung wird zurückgestellt. Die Erarbeitung eines neuen Beschlussvorschlages wird zunächst zur Vorberatung in den unter TOP 14 noch zum Beschluss zu empfehlenden Arbeitskreis Sportstättenentwicklung verwiesen. Ein Bericht zu den Problemlagen der Jugendlichen aus Sicht der Jugendpflege wird in der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses vorgestellt.

 

 


SGL Schöbel erläutert die Vorlage, illustriert die Schäden anhand von Bildern und weist ausdrücklich darauf hin, problematisch sei diesbezüglich das Verhalten einiger weniger Jugendlicher. Der weit überwiegende Teil der jungen Leute verhalte sich vernünftig. Eine Beteiligung des Vereins an den entstehenden Kosten scheine nicht geboten, weil die zugrundeliegenden Faktoren nicht in der Verantwortung des Vereins lägen.

 

RH Eiskamp ist namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen der Auffassung, der SV Friedrichsfehn stehe mit dieser Problematik nicht alleine da und eine Einzäunung des Areals veranlasse die maßgeblichen Jugendlichen lediglich dazu, sich andere Plätze zu suchen und verlagere insofern nur das Problem. Er plädiert für eine bessere Ausleuchtung der Flächen, da Vandalismus kaum in beleuchteten Gebieten geschehe und beantragt eine Zurückstellung des Antrages bis zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Umgang mit den Jugendlichen.

 

SGL Schöbel verweist auf die auch vom VfL Edewecht bei Herstellung des neuen Sportgeländes am Göhlen gewünschte Einzäunung des Geländes. Sicherlich werde das Grundproblem durch eine Einzäunung nicht gelöst, an einer grundsätzlichen Problemlösung werde aber mittels des in den beiden zurückliegenden Sitzungen des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses und des Schulausschusses initiierten CTC-Präventionsprojektes bereits gearbeitet.

 

RH Eiskamp legt dar, das Sportgelände am Göhlen sei nicht eingezäunt, sondern verfüge nur an der Frontseite über eine klare Abgrenzung. In den Ballfangzäunen gebe es Durchlässe, um das Wiederholen von Bällen zu ermöglichen und der Wall sei ohnehin überschreitbar. Auch auf diesem Gelände gebe es daher regelmäßig kaputte Flaschen o. ä. Auffällig sei aber, dass Jugendliche sich abseits des eigentlichen Sportgeländes gerne in dunklen Bereichen des Schulkomplexes aufhielten, was seine These zur Beleuchtung unterstreiche. Im Übrigen mache eine Einzäunung nur dann Sinn, wenn sie das fragliche Gelände vollumfänglich umschließe mit der Folge, dass alle Jugendlichen, auch die vernünftigen, das Areal nicht mehr nutzen könnten und die unvernünftigen sich möglicherweise dennoch Zugang verschafften oder ihre unschönen Aktionen an andere Orte verlagerten.

 

RH Bekaan kann dieser Argumentation folgen, versteht jedoch auch den Wunsch des Sportvereins. Bzgl. der Bänke könnten diese ggf. einbetoniert und damit schwerer zerstörbar werden. Eine Kameraüberwachung der einschlägigen Stellen wie der Eckbereiche beim Eingang oder der Holzhütte erscheine aus seiner Sicht eher geboten als die vorgestellte Zaunanlage. Er gehe im Übrigen nicht davon aus, dass durch das vorgenannte CTC-Programm diese Jugendlichen erreicht werden könnten und spricht sich eher für die Einstellung einer Fachkraft für Streetworking aus. Die in Bildern vorgeführten zerstörten Lampen könnten ggf. durch eine höhere Anbringung künftige Zerstörung entzogen werden.

 

RH Heiderich-Willmer weist darauf hin, diese Problematik bestehe bereits seit vielen Jahren. Er habe den Eindruck, die Jugendarbeit der Gemeinde Edewecht sei in den letzten Jahren nicht zielführend gewesen. Ausleuchtung und das Setzen von Zäunen seien aus seiner Sicht nicht der richtige Weg, vielmehr müsse die Jugendarbeit intensiviert werden.

 

BMin Knetemann entgegnet, Jugendarbeit sei in der Vergangenheit sehr wohl intensiv betrieben und auch ein Streetworker sei zwischenzeitlich eingesetzt worden. Das Streetworking habe in der eher ländlichen Gemeinde jedoch nicht überall den erhofften Erfolg gezeitigt. Kameras, Zaunanlagen und Beleuchtungen führten allesamt sicherlich zu Verdrängungseffekten, andererseits seien derzeit einschlägige Fachkräfte nur schwer zu akquirieren.

 

Grundmandatar Apitzsch schlägt vor, diese Thematik ebenfalls im zu TOP 14 voraussichtlich zur Beschlussfassung durch den VA empfohlenen Arbeitskreis Sportstättenentwicklung zu behandeln.

 

RH Jeddeloh wünscht eine Stellungnahme der Jugendpflege zu den Problemen der Jugendlichen, die zu den unerwünschten Handlungen führen und erwartet von der Jugendpflege eine verstärkte Präsenz an den kritischen Orten auch in den Abendstunden.

 

SGL Schöbel berichtet, in Bereich der Grund und Oberschule Friedrichsfehn seien einige Überwachungskameras installiert. Leider hielten diese Jugendliche nicht davon ab, auch in diesen Bereichen ihr Unwesen zu treiben. Durch das Personal des nahegelegenen Jugendzentrums seien auffällige Jugendliche in Zusammenarbeit mit deren Eltern zu einer regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten der Jugendpflege motiviert worden. Da das Angebot der Jugendpflege jedoch nur eine gewisse Kapazität böte und in der Regel um 21 Uhr ende, würden unerwünschte Aktivitäten häufig in die darauffolgenden späteren Abendstunden verlegt. Eine Präsenz von Jugendpflegerinnen und Jugendpflegern oder Streetworkerinnen bzw. Streetworkern an allen kritischen Orten und zu allen Zeiten sei nicht leistbar, insbesondere nicht mit nur einer Fachkraft für diese Aufgabe. Er gehe davon aus, dass durch das CTC Programm zumindest die wichtigsten Themenfelder angegangen und einer Lösung zugeführt werden könnten.

 

RH Eiskamp sieht die Gefahr einer Verdrängung durch Ausleuchtung und Überwachungskameras nicht. Durch diese Maßnahmen werde den Jugendlichen nicht suggeriert, sie seien dort nicht erwünscht, sondern ungebührliches Verhalten ggf. gemindert.

 

AV Pophanken formuliert aufgrund des vorliegenden Änderungsantrages eine geänderte Beschlussempfehlung. RH Heiderich-Willmer beantragt unter Verweis auf die Einlassung RH Jeddelohs, eine Berichterstattung und Bedarfsanalyse der Jugendpflege in der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses in die Beschlussempfehlung aufzunehmen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten