Beschlussvorschlag:

Dem SSV Jeddeloh II e.V. wird für die Anschaffung und Installation einer LED-Flutlichtanlage ein Zuschuss in Höhe von einem Drittel der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 15.000,- €, bewilligt. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Bezuschussung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel weist Frau Wiemken auf Fördermöglichkeiten durch den Landessportbund für das Jahr 2023 hin.

 

Grundmandatar Apitzsch bittet in Anbetracht der hohen Kosten um Prüfung, ob ggf. auch eine Förderung aus Mitteln für Klimaschutzmaßnahmen in Betracht komme. Hierzu führt SGL Schöbel aus, die Förderungen aus Bundesmitteln zielten mutmaßlich auch auf Ziele des Klimaschutzes ab und könnten im Übrigen nach Aussage des Vereins bis zu einem Viertel der Gesamtkosten ausmachen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden