Sitzung: 24.05.2022 Sport- und Kulturausschuss
Vorlage: 2022/FB II/3795
Beschlussvorschlag:
Für die Ratsperiode
von 2022 bis 2026 wird die pauschale Vergabe der Kulturfördermittel wie folgt
festgelegt:
Gemeindesängerbund 2.750,00 € pauschal für alle Chöre der
Gemeinde
Edewecht
Heimatverein “Vergnögde Goodheit“
Westerscheps e.V. 1.100,00 €, davon 500,00 € für
Brandkassen-
und Versicherungsbeiträge
Theatergruppen Westerscheps,
Jeddeloh II, Jeddeloh I und
Friedrichsfehn je 150,00 €
Spielmannzug Osterscheps 300,00 €
Concert Band Takt
& Töne e.V. 300,00 €
Jagdhornbläsergruppe Süddorf und
Bläsergruppen der Ev.-meth. und
Ev.-luth. Kirche je 250,00 €
Zuschuss für die Bücherei der 300,00 €
Ev.-luth. Kirchengemeinde
Friedrichsfehn/Petersfehn
Zuschuss für die Bücherei der 300,00 €
Kath. Kirchengemeinde
St. Vinzenz Pallotti
Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel bittet RH Bekaan um Prüfung, ob die Vergabe der Kulturfördermittel von der Laufzeit der Legislaturperioden des Rates entkoppelt werden könne, um längere Wartezeiten der Vereine auf die Ausschüttung der Fördersummen in Jahren notwendiger neue Beschlussfassung zu vermeiden.
Verwaltungsseits wird ausgeführt, dies sei dann möglich, wenn eine entsprechende Satzung erlassen würde. Allerdings sei seinerzeit vom zuständigen Rat die Koppelung an die jeweiligen Ratsperioden ausdrücklich gewünscht worden, um dadurch in regelmäßigen Abständen die Thematik wieder ins Bewusstsein zu rücken.
RH Bekaan schlägt sodann vor, im Verlaufe der jetzigen Ratsperiode über die künftige Vorgehensweise nachzudenken und ggf. in diesem Zuge die seit 2014 unveränderte Höhe der Fördermittel anzupassen.
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden