Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich in der Gemeinde Edewecht zu ermitteln und einen entsprechenden Aktionsplan für die Umsetzung bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses zu erstellen.

 

 


SGL Schöbel erläutert den Antrag und führt aus, aus Verwaltungssicht werde ausdrücklich eine schulische Ganztagsbetreuung in der Trägerschaft des Landes einer Hort-Lösung mit externer Trägerschaft vorgezogen, weil so Konzeption und Ausgestaltung in der Entscheidungshoheit der Schulen bzw. Schulträger lägen. Die Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps seien aktuell noch keine Ganztagsschulen. Dort werde die Nachmittagsbetreuung derzeit noch über die entsprechenden Fördervereine gewährleistet, die jedoch mehr und mehr an die Grenzen Ihrer Leistungsfähigkeit stießen. Aus diesem Grunde arbeiteten beide Schulen bereits an Konzepten zur Umsetzung der Ganztagsbetreuung. Im ersten Schritt habe in Osterscheps in der letzten Woche bereits mit Beratern vom Land Niedersachsen bzgl. der pädagogisch-räumlichen Situation und zur Sicherheitsthematik eine Begehung stattgefunden, in Jeddeloh finde eine solche Begehung am kommenden Donnerstag statt.

 

RH Frahmann verdeutlicht namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen, der Antrag ziele darauf ab, festzustellen, ob ab 2026 dem gesetzlichen Anspruch Genüge getan werden könne. Der von SGL Schöbel vorgetragene Zwischenstand sei insofern sehr erfreulich. Schwierig sei aber wohl abzuschätzen, wie viele Kinder von dem Ganztagsangebot sodann Gebrauch machen würden. Seitens des Bundes werde offensichtlich von 70 bis 80 % der Schülerschaft ausgegangen. Hier gelte es, vorausschauend zu planen.

 

SGL Schöbel führt aus, in Osterscheps sei die Situation aufgrund der Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschulklassen sehr günstig, so dass mit größeren Umbauarbeiten nicht zu rechnen sei. Dort müsse nun noch ein passendes Konzept abschließend erarbeitet werden. In der Grundschule Jeddeloh stelle sich die räumliche Situation deutlich anders dar. Insofern werde die Begehung am Donnerstag sicherlich aufschlussreiche Ergebnisse zeitigen. Baumaßnahmen zur Sicherstellung der Ganztagsbetreuung würde aber mit Sicherheit nötig.

 

Herr Pagels weist auf die mangelnde Aussagekraft von Elternbefragungen hin. Diese würden in aller Regel zunächst eher geringes Interesse an solchen Angeboten signalisieren und von vielen Eltern auch gar nicht beantwortet. Bestehe das Angebot dann, steige nach seiner Erfahrung das Interesse deutlich an. Insofern bittet er, auf zeitintensive Befragungen zu verzichten.

 

Auf RH Frahmanns weitere Nachfrage nach notwendigen Kapazitäten stellt FBL Sander klar, das Gesetz fordere von den Trägern der Grundschulen Ganztagsbetreuungsmöglichkeiten für alle Grundschulkinder, das Land müsse sodann für die personelle Ausstattung sorgen. Demzufolge seien nunmehr gemeinsam mit den Grundschulen Raumbedarfe und Konzepte zu erarbeiten. Eine stufenweise Einführung der Ganztagsbetreuung sei aus seiner Sicht nicht zu erwarten, weshalb der gesamte Bedarf sicherlich in einem Zuge abzuarbeiten sein werde. Bzgl. der einschlägigen Förderungen gelte im Übrigen das Windhundprinzip. Geleistet werden müssten diese Aufgaben sowohl aus rechtlicher Sicht als auch zum Wohle der Kinder. Die Nachfrage werde nach seiner Erfahrung mit Bereitstellung des Angebotes sicherlich erheblich sein, weswegen umfänglich und vorausschauend, z. B. auch zur Essensversorgung der Kinder, geplant werden müsse. SGL Schöbel ergänzt, viele Eltern nutzten bereits in den Kindertageseinrichtungen Ganztagsangebote. Diese Eltern würden ein solches Angebot von Schulen sicherlich ebenfalls gerne nutzen, wobei der Bedarf von Kind zu Kind bzw. Eltern zu Eltern sehr unterschiedlich ausfallen könne von täglicher Ganztagsbetreuung bis hin zum Wunsch nach Ganztagsbetreuung an nur einem Tag der Woche. Zudem könnten Eltern für jedes Schulhalbjahr Änderungen in der Ganztagsbetreuung beantragen. Insgesamt werde der Bedarf aber sicherlich steigen, weil die meisten Eltern berufstätig seien.

 

RF Krüger unterstützt die Aussagen, wonach ein hoher Bedarf an Ganztagsbetreuung bestehe. Sie selber habe erst kürzlich ein Kind bekommen und überlege bereits jetzt, wie sich die Schule später mit ihrer Erwerbstätigkeit vereinbaren lasse. Insofern seien auch die ganz frischen Eltern bereits in die Planungen und Erwägungen einzubeziehen, die von möglichen Befragungen in Schulen noch gar nicht erfasst würden.

 

BMin Knetemann stimmt diesen Ausführungen zu. Es sei illusorisch, anzunehmen, dass Eltern von Schulkindern kürzere Betreuungszeiten wünschten, als dies noch in Kindergartenzeiten der Fall gewesen sei. Insofern gäben die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Kindertageseinrichtungen und den bereits bestehenden Ganztagsschulen im Gemeindegebiet gemeinsam mit den Vorgaben der Landesschulbehörde den Weg zu einem stimmigen und flächendeckenden Angebot vor.

 

Auf RH Jacobs´ Nachfrage teilt FBL Sander mit, welche baulichen Maßnahmen an der Grundschule Jeddeloh tatsächlich notwendig würden, sei in weiterer Abstimmung mit der Schule und der Landesschulbehörde zu entwickeln und sodann in den einschlägigen Gremien zu beraten und zu entscheiden.

 

Auf RH Frahmanns Frage nach den nächsten Schritten teilt SGL Schöbel mit, im Anschluss an die Begehungen werde man nach Eingang der Empfehlungen vom Land Niedersachsen in Osterscheps aufgrund der vorteilhaften räumlichen Situation nach Fertigstellung des Konzeptes und Bereitstellung der erforderlichen Ausstattung sicherlich relativ kurzfristig eine Ganztagsbetreuung anbieten können. Für die Grundschule Jeddeloh sei eine Umsetzung naturgemäß nicht so schnell möglich.

 

RH Kuhlmann unterstreicht noch einmal das Ansinnen des vorliegenden Antrags seiner Gruppe, die Vorbereitungen zur Erfüllung der Pflicht eines umfassenden Ganztagsbetreuungsangebots so weit voranzutreiben, dass möglichst Fördermittel im Rahmen des Windhundprinzips abgeschöpft werden können.

 

RH Frahmann bittet, im nächsten Schulausschuss über die Ergebnisse der Begehung und die daraus resultierenden möglichen Maßnahmen zu berichten. BMin Knetemann wertet dies als Arbeitsauftrag für die Verwaltung zur Entwicklung einer Grundidee.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA in Anlehnung an den einschlägigen Passus des vorliegenden Antrags folgenden