Sitzung: 10.05.2022 Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss
Sodann
weist 1. GR Torkel das stv. beratende Mitglied Annemarie Dänekas aus Anlass
ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung des Kinder-, Jugend- und
Sozialausschusses auf die ihr nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten
(Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ausdrücklich hin
und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften. Anschließend verpflichtet
1. GR Torkel Frau Dänekas gem. § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Frau
Dänekas bekräftigt diese Verpflichtung durch Kopfnicken.