AV Gröber stellt fest, dass zur heutigen Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde, der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss beschlussfähig ist und nach der vorliegenden Tagesordnung verfahren werden soll. Hiergegen erheben sich keine Einwendungen.

 

Sodann weist 1. GR Torkel das stv. beratende Mitglied Annemarie Dänekas aus Anlass ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses auf die ihr nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ausdrücklich hin und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften. Anschließend verpflichtet 1. GR Torkel Frau Dänekas gem. § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Frau Dänekas bekräftigt diese Verpflichtung durch Kopfnicken.