Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran, auf gebrauchtem Fahrgestell, mit Abrollbehälter Logistik für die Gemeindefeuerwehr Edewecht, mit Standort in Edewecht, im Jahr 2023 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von maximal 340.000 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 


Zunächst verdeutlicht AV Dr. Fittje, bei der heutigen Beratung gehe es nicht um die Frage der Wertschätzung der Edewechter Wehren, diese sei ohne Zweifel vollumfänglich gegeben, was sich u. a. auch an den hohen Investitionssummen der vergangenen, des laufenden und der kommenden Haushaltsjahre ablesen lasse. Nichtsdestotrotz gelte es zu diesem Tagesordnungspunkt gründlich abzuwägen, ob der in Rede stehende Kran auf dem Wechselladerfahrzeug (WLF) wirklich notwendig und eine Mehrausgabe von rd. 80.000 € dafür leistbar sei.

 

Hierüber, wie von RH Heiderich-Willmer in der letzten VA-Sitzung beantragt, noch einmal in einer öffentlichen Sitzung zu beraten, so AV Dr. Fittje weiter, sei sicherlich der richtige Weg. Der guten Ordnung halber weise er bereits an dieser Stelle darauf hin, solle letztlich über eine Ausstattung des WLF mit einem Kran und der daraus resultierenden Erhöhung des notwendigen Ansatzes auf maximal 340.000 € abgestimmt werden, sei ein entsprechender Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag notwendig.

 

Sodann erläutert SGL Gerdes-Röben die vorliegenden Fakten und Einschätzungen des Gemeindebrandmeisters sowie der Verwaltung (Anlage 2 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Aussprache stellt RH Heiderich-Willmer umgehend den Antrag, den Beschlussvorschlag um die Ausstattung des WLF mit einem Kran zu erweitern und den dafür notwendigen Ansatz auf maximal 340.000 € zu erhöhen. Als Begründung verweist er auf seine Ausführungen in den vorigen Beratungen zu diesem TOP und ergänzt, aus der Perspektive des Rettungsdienstes sei in einschlägigen Notfällen das Eintreffen eines Krans innerhalb der vorgesehenen Hilfsfristen ausgesprochen wichtig, um Menschenleben retten zu können. Hierauf werde auch bei anderen Aspekten, wie bspw. der Suche eines geeigneten Standortes für das neue Feuerwehrhaus in Osterscheps, geachtet. Die Ausführungen der Verwaltung zeigten, dass diesem bedeutsame Umstand ohne die Ausstattung des neuen WLF mit einem Kran in keinem Fall Rechnung getragen werden könne, weshalb alle an der Entscheidung Beteiligten sich der Gewissensfrage stellen müssten, welche Aspekte dieser Thematik schwerer wögen. Zu bedenken sei dabei auch, dass jeder Mensch einmal in eine Lage kommen könne, in der es auf schnelle Hilfe ankomme. Bzgl. der Finanzierung der zusätzlichen rd. 80.000 € verweist RH Heiderich-Willmer darauf, dass die Bereitstellung unvorhergesehener zusätzlicher Mittel bisher noch immer gelungen sei. Im vorliegenden Fall sei im Übrigen die vorgezogene Ersatzbeschaffung selbst mit dem erhöhten Ansatz immer noch günstiger als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Darüber hinaus sei es unwahrscheinlich, dass nach der vorgezogenen Beschaffung eines WLF ohne Kran mittelfristig ein weiteres Fahrzeug mit der Möglichkeit eines Kranaufbaus beschafft werde. Er plädiert daher eindringlich nochmals für die von ihm zu Beginn beantragte Abänderung des Beschlussvorschlages und Einstellung der dafür erforderlichen Mittel ggf. unter Verlagerung von Ansätzen.

 

RH Oetje stimmt diesen Ausführungen grundsätzlich zu. Die Häufigkeit künftiger Einsätze eines Krans könnten nicht kalkuliert werden und bereits ein mit Hilfe des Krans gerettetes Menschenleben sei die finanziellen Mehrbelastungen wert.

 

Auch RH Hilgen schließt sich der Argumentation RH Heiderich-Willmers an. Bisher seien die Edewechter Wehren zwar durchaus kreativ gewesen, wenn es um Alternativen zum Einsatz eines Krans gegangen sei, stehe aber ein solcher zur Verfügung, gebe es für diesen sicherlich mehr Einsatzmöglichkeiten als nur in vereinzelten Notfällen in Bezug auf Menschenleben, bspw. bei der Beseitigung gestürzter Bäume aus dem Straßenbereich. An den OrtsBM der Edewechter Wehr, bei der das WLF stationiert werden solle, richtet er die Frage, ob dort die jederzeitige Einsatzfähigkeit eines solchen Fahrzeuges gewährleistet werden könne.

 

Hierzu teilt OrtsBM Helmerichs mit, es habe diesbezüglich bereits Gespräche und Planungen innerhalb seiner Wehr gegeben und im Ergebnis sei festzustellen, dass eine Gruppe jederzeit einsatzbereiter ausgebildeter Kräfte für derartige Einsätze gebildet werden könne.

 

BMin Knetemann weist darauf hin, ursprünglich habe lediglich die Ersatzbeschaffung eines GW Logistik im Raume gestanden, deren Notwendigkeit einhellig unstrittig gewesen sei. Nun erhalte ein Nebenaspekt großes Gewicht, der einer kreisweiten Regelung, bestimmte Ausrüstungen nicht in jeder Kommune vorzuhalten, sondern in einschlägigen Fällen gegenseitige Unterstützung zu leisten, zuwiderlaufe. Werde der vorgetragenen Argumentation gefolgt, könne diese u. a. beispielhaft auch auf Drehleitern ausgedehnt werden. Unbestritten sei ein Kran ein sinnvoller Ausrüstungsbestandteil, allerdings müssten für die dafür erforderliche Finanzierung an anderer Stelle Abstriche und insofern Vorschläge aus den Reihen der Politik gemacht werden. Sie könne allen vorgetragenen Argumenten durchaus folgen, allein der finanzielle Aspekt müsse gründlich geprüft und durchdacht werden.

 

RF Meyer-Oltmer kann sowohl den einen Kran befürwortenden Argumenten der als auch denen der ungeklärten Finanzierung folgen, hofft jedoch, die möglicherweise im Raume stehende für den Kran notwendige Finanzierung möge nicht zu Lasten anstehender Investitionen anderer Edewechter Ortswehren gehen. 

 

RH Heiderich-Willmer entgegnet den Ausführungen BMin Knetemanns, einen Finanzierungsvorschlag könnten die Ausschussmitglieder spontan sicherlich nicht unterbreiten, weshalb im Nachgang gemeinsam hierüber beraten werden müsse. Er weist noch einmal eindringlich auf den hohen Wert einer schnellen Rettung und Überführung Schwerverletzter ins Krankenhaus hin. In einer lebensbedrohlichen Notfallsituation sei jede Minute kostbar. Verletzte empfänden Wartezeiten in solchen Situationen ohnehin als schwer erträglich.

 

BMin Knetemann macht noch einmal deutlich, auch verwaltungsseits sei intensiv über das Für und Wider der Beschaffung eines Krans nachgedacht worden. Letztlich gelte es, heute eine Priorisierung der verschiedenen Aspekte vorzunehmen und zu einem Beschluss zu gelangen.

 

In Anbetracht des vorliegenden Änderungsantrages stellt AV Dr. Fittje sodann den um die Ausstattung des WLF mit einem Kran und eine Erhöhung des dafür notwendigen Ansatzes auf maximal 340.000 € geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA erneut folgenden