RH Kuhlmann bittet um Auskunft, ob und wenn ja wie viele Einsätze der Edewechter Wehren mittlerweile nach der einschlägigen Gebührensatzung abgerechnet wurden.

 

Hierzu sagt BMin Knetemann eine Antwort mit dem Protokoll zu.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

Die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen im Rahmen der Regelungen des NBrandSchG und der Gebührensatzung der Gemeinde Edewecht erfolgt seit dem 01.06.2021. Seither wurden 20 Einsätze der Feuerwehr abgerechnet. Insgesamt wurden hierbei Gebühren in Höhe von 12.211,00 € erhoben. Die größten Posten ergeben sich aus der Abrechnung von Einsätzen bei Auslösung von BMA, ohne dass ein Schadenfeuer vorgelegen hat, aus Unfällen oder Bränden von Pkw (Gefährdungshaftung) sowie aus der Beseitigung von umgestürzten Bäumen ohne das ein Notstand, also ein Sturmereignis, vorgelegen hat.)