RH Dr. Fittje bittet die Verwaltung um eine Darstellung, ob Bäume auf Privatgrund auch innerhalb der Vegetationsperiode gefällt werden dürfen.

 

Hierzu führt 1. GR Torkel aus, in im Zusammenhang bebauten Gebieten seien Baumfällungen und Baumpflegemaßnahmen ganzjährig erlaubt. Im Außenbereich sei dies allerdings nicht der Fall, dort seien solche Maßnahmen grds. nur außerhalb der Vegetationsperiode erlaubt und auf Ende Februar begrenzt, sofern nicht aus Gründen der Gewährleistung der Verkehrssicherheit hiervon abgewichen werden müsse.