Sitzung: 29.03.2022 Rat
Vorlage: 2022/FB I/3750
Beschluss:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von insgesamt
181.439,31 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 13.11.2020.
3. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.804.018,06 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2
NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des
außerordentlichen Haushalts in Höhe von 399.481,38 € der Rücklage aus
Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden