Beschluss:

 

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von insgesamt 181.439,31 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 13.11.2020.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.804.018,06 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 399.481,38 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden