Sitzung: 29.03.2022 Rat
Vorlage: 2022/FB I/3749
Beschluss:
1. Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres
2015 in Höhe von insgesamt 180.620,33 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG
genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom
10.09.2019.
3. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.747.056,78 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von
499.217,69 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem.
§ 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
FBL Pannemann erläutert die Tagesordnungspunkte 11 und 12 aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam. Anschließend fasst der Rat ohne Aussprache folgenden