Beschluss:

 

1.      Die in der Anlage Nr. 4 zu dieser Beschlussvorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von insgesamt 180.620,33 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 in der Fassung vom 10.09.2019.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 3.747.056,78 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 499.217,69 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

 


FBL Pannemann erläutert die Tagesordnungspunkte 11 und 12 aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam. Anschließend fasst der Rat ohne Aussprache folgenden