RH Apitzsch bittet in Anbetracht eines neuen Wohngebäudes im neuen Friedrichsfehner Gewerbegebiet um Auskunft, ob solche Gebäude dort gestattet seien. Des Weiteren moniert er, die nördlich dieses Areals belegene Ausgleichsfläche sei nicht ordnungsgemäß bepflanzt worden.

 

SGL Knorr führt aus, die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen sei in Gewerbegebieten gestattet und um ein solches Gebäude handele es sich dort. Die Anpflanzungen auf der Ausgleichsfläche bzw. am Regenrückhaltebecken entsprächen in der Tat nicht den Vorgaben und seien demzufolge noch anzupassen.