Beschlussvorschlag:

-       Dem vorgestellten Klimaschutz-Szenario sowie den daraus abgeleiteten Klimaschutz-Zwischenzielen für die Jahre 2030, 2035 und 2045 wird zugestimmt. Ebenso wird eine bilanziell treibhausgasneutrale Stromversorgung mit lokal erzeugten Erneuerbaren Energien bis 2030 angestrebt. 

-       Den sechs übergeordneten Handlungsfeldern des Klimaschutzkonzepts: „Bauen, Sanieren & Wärmewende“, „Erneuerbare Energien“, „Mobilität“, „Bildung, Beratung & Beteiligung“, „Klimaanpassung und Treibhausgas-Senken“ sowie „Klimaneutrale Verwaltung“ wird zugestimmt.

-       Dem vorläufigen Maßnahmenkatalog (Anlage 2) wird grundsätzlich zugestimmt. Der Maßnahmenkatalog dient als Arbeitsgrundlage für eine öffentliche Akteursbeteiligung, auf der eine inhaltliche Weiterentwicklung, Anpassung und Änderung einzelner Maßnahmen erfolgen kann und auf der abschließend über die Priorisierung der Maßnahmen beraten wird.

-       Dem vorgeschlagenen Zeitplan, d.h. der Beschlussfassung des Klimaschutzkonzepts im Gemeinderat am 28.06 wird, vorbehaltlich der termingerechten Lieferung seitens der Verwaltung, zugestimmt.

 


Anhand erweiterter Anlagen zur Beschlussvorlage (Anlagen 3 und 4 zu diesem Protokoll) erläutert KSB Ross den aktuellen Stand der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes und erklärt auf eine Verständnisfrage, das „e“ in „CO2e“ stehe für „Äquivalent“. Dieser Wert beinhalte auch Treibhausgase mit anderem Erwärmungspotenzial als CO2, jedoch umgerechnet auf die CO2-Werte, und diene so einer besseren Vergleichbarkeit.

 

Auf eine weitere Frage RH Dr. Fittjes erläutert 1. GR Torkel, die von KSB Ross dargestellte möglicherweise notwendige Anzahl von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet orientiere sich nicht ausdrücklich an den rechtlichen Vorgaben, komme diesen jedoch durchaus nahe. Mit dieser Thematik müssten sich Rat und Verwaltung aus bekannten Gründen ohnehin in den nächsten Monaten intensiv befassen, was sicherlich zu einigem Unmut in der Anliegerschaft führen werde, jedoch nicht zu vermeiden sei. RH Dr. Fittje plädiert im Sinne einer breiteten Akzeptanz solcher Anlagen für eine möglichst große finanzielle Beteiligung der Gemeinde und der betroffenen Menschen am Bau und Betrieb dieser Anlagen.

 

In der anschließenden Aussprache wird der Zwischenstand aus allen Fraktionen sehr positiv bewertet. Einhellig würde begrüßt, wenn der Bürgerschaft seitens der Verwaltung Unterstützung bei der Planung privater klimaförderlicher Maßnahmen und insbesondere Beantragung möglicher Fördermittel gewährt und ggf. auch eigene Förderrichtlinien erarbeitet würden. Dies sei bereits, so KSB Ross, ein zentraler und wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpaketes und z. T. bspw. in Form des Solarkatasters auch schon umgesetzt. Sicher könnten solche Hilfestellungen nicht vollumfänglich durch ihn oder die Verwaltung gegeben, zumindest könne aber breit gestreut auf externe Hilfsangebote oder fachliche Stellen verwiesen werden.

 

KSB Ross verdeutlicht auf Nachfragen aus der Ausschussmitte, der in der Vorlage avisierte „Förderantrag für die Umsetzungsphase“ ziele in der Tat auf die weitere Förderung seines Aufgabenbereiches im Anschluss an die Erstellung des Konzeptes und damit auf die Umsetzungsphase ab. Für konkrete Maßnahmen zur Erreichung der erarbeiteten Ziele gelte es sodann, nach Möglichkeit entsprechende andere Förderprogramme zu nutzen. Die Beteiligung der interessierten Bürgerschaft und auch möglicher Fachkräfte habe bereits begonnen, wenn auch leider unter Coronabedingungen nicht in dem gewünschten Ausmaß. Sofern es möglich sei, solle am 21. April 2022 eine größere Akteursbeteiligung durchgeführt werden, um die vorgeschlagenen Maßnahmen zu priorisieren und die Umsetzung mit interessierten Akteuren vorzubereiten. Vergessen werden dürfe dabei nicht, dass bereits etliche Projekte wie bspw. die Planung der Ausstattung kommunaler Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen oder die Planung alternativer Wärmeversorgung für neue Baugebiete und gemeindliche Liegenschaften gestartet seien. Konkrete Projekte auf Ortsebene müssten sich nach und nach durch den Zusammenschluss entsprechender Akteure entwickeln. Hierfür stehe er als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

RH Erhardt schließt sich den Vorreden aus dem Ausschuss an und berichtet namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Bevölkerung gebe es eine hohe Erwartungshaltung bzgl. konkreter Maßnahmen als Ergebnis der Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten. Diesen Menschen sei schwer zu verdeutlichen, weshalb dafür eine solch lange Vorlaufzeit benötigt werde. Seine Fraktion vertraue jedoch der Verwaltung, dass nicht vorschneller Aktionismus, sondern sachliche und fundierte Planung Grundlage des Klimaschutzkonzeptes sei. Ggf. könne eine noch stärkere Präsenz dieser Thematik in den einschlägigen Medien der Bürgerschaft einen besseren Einblick in die Entwicklung der Thematik geben. Hierzu gibt RH Eiskamp seine Auffassung kund, den Menschen obliege auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Pflicht zur Eigeninitiative sowohl bei der Umsetzung klimaförderlicher Maßnahmen als auch bei deren Planung und Finanzierung. Die Verantwortung hierfür könne nicht gänzlich auf eine Kommune abgewälzt werden, zumal neben förderwürdigen und -fähigen Gesichtspunkten sicherlich auch weitere individuelle und/oder globale Gesichtspunkte zu betrachten seien, auf die eine Kommune weder Zugriff noch Einfluss habe.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden