Beschlussvorschlag:

Die Maßnahme „Ausbau der Oldenburger Straße L282“ soll wie in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vorgestellt, durchgeführt werden. Ergänzend soll wohlwollend und eindringlich der Einbau einer Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Holljestraße, die Aufbringung von roten Fahrbahnmarkierungen in Einmündungsbereichen und die Errichtung eines Fahrbahnteilers/einer Verkehrsinsel im Bereich der Ortseinfahrt geprüft werden.

 


Nach Dipl.-Ing. Eitings Erläuterung der aktuellen Planungen führt er auf Nachfragen weiter aus, für Busse würden entlang der Oldenburger Straße keine Haltebuchten angelegt, weil Busse dort nur für das Absetzen und Aufnehmen von Fahrgästen halten würden, nicht jedoch darüber hinaus, um bspw. Wartezeiten bis zu fahrplanmäßigen Weiterfahrten zu überbrücken. Auf dem kurzen Teilstück des Geh- und Radweges von der Holljestraße zur Ampel gegenüber der Wallstraße sei das Befahren in der Gegenrichtung ausnahmsweise erlaubt. Genau gegenüber der Holljestraße sei zudem eine Absenkung des Bords geplant, um dort eine Querung der Oldenburger Straße mit Rädern ebenfalls zu ermöglichen. Der im Bereich des Denkmals vorhandene Trampelpfad könne ggf. etwas ausgebaut werden, um insbesondere Kinder vom Kreuzungsbereich fernzuhalten. In der Einmündung der Holljestraße in die Oldenburger Straße werde mittig eine Markierung aufgebracht, die ein Schneiden der Gegenfahrbahn durch aus östlicher Richtung in die Holljestraße einbiegenden Verkehrs verhindern solle. Ggf. sei an dieser Stelle jedoch auch eine Aufpflasterung möglich, die Verkehrsteilnehmenden noch deutlicher die Führung der Fahrspuren signalisiere.

 

RH Jacobs moniert den Verbleib der Ampel gegenüber der Wallstraße. Aus seiner Sicht sei die Ampel sehr viel zielführender östlich der Holljestraße anzusiedeln, zumal nach dem Ausbau ab der Wallstraße in westlicher Richtung auch rechts ein Radweg vorhanden sein werde. Dipl.-Ing. Eiting berichtet, nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit Vertretungen der beteiligten Fachbehörden sei die Installation der Ampel östlich der Holljestraße als deutlich gefahrvoller eingestuft worden, weil dann nicht nur die Oldenburger Straße, sondern zusätzlich die Holljestraße gequert werden müsse.

 

RH Bekaan gibt zu bedenken, werde gegenüber der Holljestraße das Bord abgesenkt, verleite diese Querungsmöglichkeit zu Lasten einer sichern Straßenquerung bei der Ampel sicherlich auch Kinder zur Nutzung. Die Einbeziehung des Trampelpfades in die Überlegungen begrüßt er. 1. GR Torkel führt aus, dieser Aspekt liege in der Entscheidungshoheit der Gemeinde. Solle der Trampelpfad ertüchtigt werden, gelte es u. a., die Wurzeln der dort stehenden Eichen zu schützen.

 

RH Heiderich-Willmer appelliert dringend für eine deutliche Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Holljestraße, die maximal ein langsames Überfahren durch Lkw, nicht jedoch durch Pkw erlaube. Den Gründen für den Verbleib der Ampel an der bisherigen Stelle folgt er und unterstützt ebenso die Ertüchtigung des Trampelpfades. Diese Ausführung findet im Ausschuss breite Zustimmung. RH Bekaan weist allerdings auf den hohen Schulbusverkehr an dieser Stelle hin, der nicht über Gebühr gestört werden dürfe. 1. GR Torkel sagt zu, diese Thematik mit der zuständigen Landesbehörde zu erörtern.

 

Aus der Ausschussmitte wird einhellig die ablehnende Haltung der Verkehrsbehörde zur Markierung der Straßeneinmündungen entlang der Oldenburger Straße in roter Farbe bedauert. Die Aussage, durch inflationären Einsatz solcher Markierungen entstehe ein Gewöhnungseffekt, der sodann die erhoffte erhöhte Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrs für den Fuß- und Radverkehr schwinden lasse, könne nicht gelten gelassen werden, denn auch andere Verkehrsmarkierungen wie bspw. Stopp-Schilder würden trotz zahlreichem Einsatz dennoch beachtet. Zudem seien in anderen Regionen solche Markierungen durchaus üblich. Die Förderung des Radverkehrs werde allseits forciert, was in der Folge bedeuten müsse, diesen auch optisch als „vorrangig zu beachten“ durch entsprechende Markierungen in den Straßenverkehr einzugliedern. Einmündungsbereiche in der Optik der Straßenbeläge würden dagegen die Vorrangigkeit des motorisierten Verkehrs suggerieren. Insofern solle die Verwaltung noch einmal Gespräche in dieser Richtung zu führen

 

Auf RH Bekaans Frage zu dem aus der Ortsentwicklung Edewecht-West erarbeiteten Wunsch nach Verkehrsteilern bzw. -inseln an den jeweiligen Ortseinfahrten zur Verdeutlichung der Einfahrt in eine geschlossene Ortslage weist Dipl.-Ing. Eiting darauf hin, aus östlicher Richtung kommend befinde sich in Höhe der Industriestraße bereits ein Kreisverkehr, der diese Funktion erfülle. 1. GR Torkel sagt zu, auch dieser Punkt werde bei der zuständigen Behörde noch einmal angesprochen.

 

Auf RH Jacobs´ Nachfrage erläutert Dipl.-Ing. Eiting, Grundstücksauffahrten würden im Bereich der Geh- und Radwege anders gepflastert als die Wege, um auf die Zufahrten aufmerksam zu machen und ggf. den stärkeren Belastungen in diesen Bereichen Rechnung zu tragen.

 

1. GR Torkel führt abschließend aus, Verkehrsplaner Zacharias sei in die Planungen involviert gewesen. Welche Details jedoch in die Planungen übernommen worden seien, sei nicht bekannt. Die abschließenden Kosten der Maßnahme könnten derzeit noch nicht genau beziffert werden, weil die entsprechenden Vereinbarungen noch nicht unterzeichnet seien. Sodann schlägt er vor, den Beschlussvorschlag um die Arbeitsaufträge zu den roten Markierungen der Einmündungsbereiche, zur Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Holljestraße und zum Einbau einer Verkehrsinsel bzw. eines Fahrbahnteilers im Bereich der Ortseinfahrt zu ergänzen.

 

Diesem Vorschlag folgt der Ausschuss und unterbreitet dem VA folgenden ergänzten