Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Kran, auf gebrauchtem Fahrgestell, mit Abrollbehälter Logistik für die Gemeindefeuerwehr Edewecht, mit Standort in Edewecht, im Jahr 2023 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von maximal 340.000 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Nach SGL Gerdes-Röbens Erläuterung der Vorlage befürwortet RH Heiderich-Willmer nachdrücklich den Austausch des abgängigen Fahrzeuges gegen ein Wechselladerfahrzeug mit Kran. Als Mitarbeiter im Rettungsdienst plädiert er dafür, die Pflicht zur Erreichung eines Einsatzortes innerhalb von 15 Minuten und damit auch die tatsächliche Hilfeleistung innerhalb dieses Zeitkorridors durch die ortsnahe Bereitstellung eines entsprechenden Krans zu unterstützen, der sodann ebenfalls innerhalb des einschlägigen Zeitkorridors vor Ort sein könne. Auch diese Option biete im Übrigen gegenüber der Ursprungsplanung immer noch einen Preisvorteil.

 

RH Oetje schließt sich dieser Auffassung an und bittet um Auskunft, ob eine solche Ausrüstung sodann nur für den Edewechter Gemeindebereich oder auch darüber hinaus eingesetzt werde.

 

SGL Gerdes-Röben führt aus, grundsätzlich seien die Edewechter Ortswehren für das Edewechter Gemeindegebiet zuständig. Für Rettungseinsätze würden von der Leitstelle allerdings immer die zunächst gelegenen notwendigen Rettungsmittel angefordert, was ggf. auch gemeindeübergreifende Einsätze auslöse. Eine Kostenerstattung für solche Einsätze sei grds. möglich, werde allerdings nicht eingefordert, weil sich alle Wehren unabhängig der kommunalen Zuordnung gegenseitig unterstützten.

 

Auf RH Hilgens Nachfrage erläutert SGL Gerdes-Röben, ob und wenn ja wieviel Geld bis zur Bereitstellung eines Wechselladerfahrzeuges noch in den immer maroder werdenden Gerätewagen-Logistik gesteckt werden müsse, könne nicht prognostiziert werden. Würde dieser Wagen bis zur Bereitstellung des Wechselladerfahrzeuges allerdings nicht mehr in der notwendigen Weise unterhalten, könne dieser möglicherweise ganz ausfallen, was sodann den Wegfall der auf dem Gerätewagen-Logistik verlasteten Einsatzmittel für die Einsatzkräfte nach sich ziehe.

 

Auf stv. OrtsBM Niedrigs Nachfrage teilt SGL Gerdes-Röben mit, die in Rede stehenden gebrauchten Fahrgestelle für ein Wechselladerfahrzeug seien maximal fünf Jahre alt und hätten eine Fernverkehrs-Laufleistung von maximal 300.000 km. Diese würden komplett aufbereitet und lägen preislich ca. 40.000 bis 50.000 € unter dem entsprechenden Neuwert.

 

BMin Knetemann weist ausdrücklich darauf hin, werde der Beschluss zur Ersatzbeschaffung im Wert von 260.000 oder gar 340.000 € gefasst, beträfen diese zusätzlichen Ausgaben das finanziell ohnehin kritische Haushaltsjahr 2023. Insofern müsse ein solcher Beschluss ausdrücklich unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen, bis die Politik beschlossen habe, wie diese Mehrausgaben an anderer Stelle eingespart werden könnten.

 

Sodann stellt RH Oetje den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass ein Wechselladerfahrzeug mit Kran beschafft und hierfür für das Haushaltsjahr 2023 Finanzmittel in Höhe von 340.000 € bereitgestellt werden sollen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten