Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zu der Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 10.09.2013 übersandten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.

 

Zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses soll ein Nachtragshaushaltsplan vorgelegt werden, der auch die Ansätze des Vorjahres und die vorläufigen Ergebnisse des Vorvorjahres ausweist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


GVOR Torkel erläutert den 1. Nachtragshaushalt anhand der im Vorbericht ge-machten Ausführungen. Das im Ergebnishaushalt eingeplante Jahresergebnis ver-bessert sich von ursprünglich 19.200 € auf nunmehr 687.500 € (Zeile 28 im Gesamt-ergebnisplan). Ebenso erhöht sich das Gesamtvolumen auf rd. 30,7 Mio. €.

 

Im Teilhaushalt 2 – Zentrale Dienste führt die Überarbeitung der EDV-Server zu erhöhten Kosten. Eine negative Auswirkung dieser notwendigen Arbeiten ist der der-zeitige eingeschränkte Betrieb des Ratsinformationssystem. An der Behebung dieses Problems wird zurzeit mit Hochdruck gearbeitet.

 

Im Teilhaushalt 4 – Schulträgeraufgaben werden für inklusionsbedingte Aufgaben in diesem Jahr nur 20.000 € benötigt. Im nächsten Jahr werden hierfür wieder 50.000 € bereitgestellt.

 

In den Teilshaushalten 5 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und 14 – Bauhof kommt es durch erhöhte Personalkosten zu erhöhten Aufwendungen. Diese erhöh-ten Personalkosten stammen aus der Einstellung neuer Kräfte, der Umwandlung von Beschäftigungsverhältnissen und der weiteren Einbeziehung der Rufbereitschaft.

 

Im Teilhaushalt 15 – Ver- und Entsorgung muss aufgrund der Baumaßnahme auf der Abwasserreinigungsanlage Edewecht die an das Land zu zahlende Abwasserabgabe erhöht werden. Diese Erhöhung ist notwendig, damit es im Falle einer baubedingten Überschreitung der bisherigen Grenzwerte für das gereinigte Abwasser nicht zu erhöhten Nachzahlungen kommt. Diese Erhöhung bei der Abwasserabgabe kann allerdings durch gesteigerte Gebühreneinnahmen, insbesondere von den Grossein-leitern, abgefangen werden.

 

Im Teilhaushalt 16 – Wirtschaftsförderung/Tourismus werden erstmalig die Anteile eingeplant, die sich aus den Erlösen aus Grundstücksverkäufen für den Ergebnis-haushalt ergeben (Anteile für Werbung, Personalaufwand etc.). Bislang wurden diese Erlöse vollständig im Finanzhaushalt berücksichtigt.

 

Im Teilhaushalt 17 – Allgemeines Finanzwesen wirken sich die gegenüber der ur-sprünglichen Planung erhöhten Grundbeträge im Finanzausgleich deutlich positiv aus. Wurde zum Haushalt 2013 noch ammerlandweit ein Grundbetrag von 785 € für die Leistungen aus dem Finanzausgleich angenommen, so ist mit den vorliegenden Bescheiden ein Grundbetrag von rd. 810 € festgesetzt worden. Dieses führt zu einer Erhöhung der Leistungen um rd. 460.000 €. Die Kreisumlage erhöht sich dagegen nur geringfügig.

Eine Zinszahlung des Landkreises von rd. 200.000 € führt zu einer weitere Ver-besserung des Teilhaushaltes. Diese Zinszahlung stammt aus der Kreisschulbau-kasse (KSBK) und steht insbesondere mit der Baumaßnahme der Außenstelle des Gymnasiums in Zusammenhang. Seinerzeit wurde diese Maßnahme vollständig von der Gemeinde vorfinanziert, ohne dass Darlehen aus der KSBK aufgenommen wur-den, da diese zum damaligen Zeitpunkt nicht über die entsprechenden Mittel ver-fügte. Deshalb wurde damals vereinbart, dass die Gemeinde zunächst in Vorleistung geht und die KSBK hierfür Vorfinanzierungszinsen bei entsprechender Liquiditätslage leistet.

Die Erhöhung der Konzessionszahlungen steht im Zusammenhang mit den nun vor-liegenden Endabrechnungen vorheriger Jahren. Eine Verbindung mit dem unter TOP 9 zu beratenden Sachverhalt besteht hier nicht.

Für die möglichen Zinsen des KfW-Darlehens, welches für die Beteiligung am EWE-Netz benötigt wird, ist eine vorsorgliche Einplanung erfolgt.

 

Beim Teilhaushalt 18 – Immobilienunterhaltung wirkt sich die schlechte Witterung des Frühjahres aus, indem es zu erhöhten Energiekosten bei den Einrichtungen ge-kommen ist. Hinzu kommt, dass die Energieausschreibung über KWL eine Preis-steigerung erbracht hat.

 

Die fortschreitenden Arbeiten an den Jahresabschlüssen machen sich bereits dahin-gehend bemerkbar, dass sich durch die jeweiligen Abschreibungsläufe erhöhte Auf-wendungen für Abschreibungen ergeben haben (s. Zeile 16 im Gesamtergebnis-haushalt). Diese relativieren sich aber dadurch, dass auch die Auflösung von Sonderposten für empfangene Zuwendungen und Zuschüssen zu erhöhten Erträgen führen (s. Zeile 3 im Gesamtergebnishaushalt). Saldiert betrachtet hat die Gemeinde demnach lediglich 863.500 € für Abschreibungen aufzuwenden; ursprünglich waren hierfür 1.026.200 € angesetzt.

 

Anschließend geht er auf den Finanzhaushalt ein, wo in den Teilhaushalten 11 – Straßen/Verkehrsflächen und –anlagen und 18 – Immobilienunterhaltung jeweils ein vorausschauender Ansatz für Planungskosten eingeplant wurde. Damit soll für zu-künftige Planungen, die sich noch im Laufe des Jahres ergeben können, bereits jetzt eine Grundlage geschaffen werden.

 

Im Teilhaushalt 14 – Bauhof soll für rd. 63.000 € ein Kleintraktor angeschafft werden. Da das Fahrzeug für den Winterdienst und für Mäh- und Mulcharbeiten eingesetzt werden soll, müssen auch die notwendigen Anbaugeräte zusammen mit dem Fahr-zeug angeschafft werden. Hierüber wurde bereits im Fachausschuss beraten.

 

Im Teilhaushalt 16 – Wirtschaftsförderung/Tourismus wurde der Ansatz für Erlöse aus Grundstücksverkäufen bei Gewerbegrundstücken herabgesetzt, da ein in Aus-sicht gestelltes Projekt verschoben wurde. Damit wurde dieser Ansatz auf die für dieses Jahr realistische Höhe korrigiert.

 

Im Teilhaushalt 17 – Allgemeines Finanzwesen macht sich die beabsichtigte Be-teiligung am EWE-Netz bemerkbar. Hier wurde der Erwerb der Beteiligung zum Höchstbetrag von 2,0 Mio. € angesetzt. Die damit verbunden Aufnahme der KfW-Darlehen wurde ebenfalls in dieser Höhe veranschlagt, allerdings verbunden mit einem Haushaltsvermerk, dass die Kreditermächtigung nur in der Höhe in Anspruch genommen werden darf, wie auch tatsächlich Anteile durch die Gemeinde Edewecht gezeichnet werden (s. a. Seite 163 Nachtragshaushaltsplan).

 

Damit wird sich der Schuldenstand der Gemeinde Edewecht um höchstens 2.000.000 € erhöhen und somit zum Ende des Haushaltsjahres voraussichtlich 8,844 Mio. € betragen.

 

In diesem Zusammenhang weist GVOR Torkel auf eine Ergänzung in der Haus-haltssatzung hin. In § 2 der Haushaltssatzung sind richtigerweise nach dem Wort „wird“ die Worte „um 2.000.000,00 € erhöht und“ einzufügen.

 

In der sich anschließenden Aussprache, in der auch einige Nachfragen von der Ver-waltung erläutert werden, wird hauptsächlich die Darstellung des Nachtragshaus-haltes diskutiert. Von Seiten der SPD-Fraktion wird der Antrag gestellt, die Be-schlussempfehlung dahingehend zu ergänzen, dass bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses der Nachtragshaushaltsplan um die Ansätze des Vorjahres und das vorläufige Ergebnis des Vorvorjahres ergänzt wird.

 

Der so geänderte Nachtragshaushalt soll nach einhelliger Auffassung des Aus-schusses nur auf elektronischem Wege versandt werden.

 

In der weiteren Aussprache wird der Wunsch vorgebracht, ob zu den Fachaus-schusssitzungen nicht die dazugehörigen Teile des Haushaltes (Teilhaushalte, Pro-dukte) mit vorgelegt werden könnten, damit die Fachausschüsse über die ent-sprechenden Ansätze beraten können. Die Ergebnisse dieser Beratung sollen dann in den zu erstellenden Haushalt einfließen. Dieses Verfahren habe sich beim Land-kreis bewährt.

 

Abschließend weist GVOR Torkel noch auf die von ihm als Tischvorlage verteilte Prioritätenliste (Anlage 2) hin, die den Ausschussmitgliedern als Orientierung dienen soll. Hier wurden neben den noch einzuplanenden Maßnahmen für die zukünftige Haushaltsplanung in einem gesonderten Teil auch die bereits eingeplanten Maß-nahmen aufgeführt.

 

Sodann fasst der Ausschuss einstimmig den Beschluss, folgende Beschluss-empfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten.