Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Beratungsvorlage 2022/FB III/3710 ergebenden Bereich der Bebauungsplan Nr. 201 aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf zu erarbeiten und möglichst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Beratung vorzulegen.

 


Nach kurzer Einführung durch SGL Knorr stellt Investor Dierks seine Planungen vor und weist insbesondere darauf hin, die das Areal teilende Verbindung solle nur als Fuß- und Radweg angelegt werden, wobei eine Breite von 3 m auch ein Befahren mit Rettungsfahrzeugen ermögliche. Der westliche Teilbereich um die Hofstelle Ahlers herum solle einer sozialen Bebauung vorbehalten werden, der östliche Teil dagegen einer Bebauung mit Mehrparteien- bzw. Einfamilienhäusern. Die Entwicklung des sozialen Bereichs, geplant mit einer Kindertagesstätte mit drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen, Tagespflege und Seniorenwohnungen, habe ausdrücklich Vorrang. Erst im Nachgang werde die Wohnbebauung entwickelt, einen Zeitplan gebe es hierfür noch nicht. Der soziale Bereich sei insgesamt zur Vermietung vorgesehen und solle in Holzrahmenbauweise mit Mischfassaden aus Holz- und Plattenwerkstoff und unter Anwendung erneuerbarer Energien errichtet werden, wobei ggf. auch Dach- oder Fassadenbegrünungen vorstellbar seien. Detailplanungen gebe es jedoch noch nicht. Könne für die geplante Tagespflege kein ausreichender Bedarf festgestellt oder Betreiber gefunden werden, sei auch eine andere soziale Einrichtung wie bspw. eine Jugendhilfeeinrichtung, Suchthilfestelle, Schwangerschaftsberatung o. ä. möglich. Ähnliches gelte für die geplanten Seniorenwohnungen, an deren Stelle ggf. auf Seniorenwohngemeinschaften, betreutes Wohnen, Wohnen für Demenzkranke etc. in Frage kommen könnten.

 

Die Entwässerungssituation, so Investor Dierks weiter, sei aufgrund des Höhenunterschiedes von rd. 2 m sicherlich besonders zu beachten und werde durch einen Fachplaner begleitet. Dies gelte allerdings unabhängig von der Art der Entwicklung dieser Fläche.

 

Herr Kersten, bestätigt, das Planungskonzept sei zwischen dem Investor und ihm abgesprochen. Er verbleibe in der Hofstelle und sei bzgl. der weiteren Planungen hinsichtlich der letztendlichen Vermessung des in seinem Eigentum verbleibenden Hofareals durchaus flexibel, um eine gute Lösung zu unterstützen. Er weist ausdrücklich darauf hin, unter der geplanten fuß- und radläufigen Verbindung verlaufe ein Schmutz- und Regenwasserkanal.

 

FBL Torkel führt aus, aktuell werde die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung gewünscht, allerdings könne die baurechtliche Planung nicht verknüpft werden mit der Vergabe der entsprechenden Trägerschaft, weshalb diesbezüglich das damit verbundene Ausschreibungsverfahren abzuwarten sei. Aus diesem Grunde sollten die Festsetzungen der für soziale Zwecke vorgesehene Fläche so gestaltet werden, dass durch spätere Betreibende oder Investierende flexibel reagiert werden könne und ggf. auch andere soziale Einrichtungen möglich seien. 

 

RH Apitzsch bittet um Auskunft, ob seitens des Investors beabsichtigt sei, Fördermittel für sozialen Wohnungsbau in Anspruch zu nehmen. Investor Dierks führt aus, zunächst liege der Fokus auf der Entwicklung der Fläche für soziale Zwecke, weshalb hierzu noch keine Überlegungen angestellt worden seien.

 

RH Apitzsch begrüßt die geplante fuß- und radläufige Verbindung, die sich durch die angrenzende Wohnbebauung bis zur Hauptstraße fortsetze. Seiner Ansicht nach solle diese jedoch etwas breiter und begrünt angelegt werden, um einerseits auch Begegnungsverkehr von Rädern mit Anhängern zuzulassen und andererseits als Grüntangente zu fungieren. FBL Torkel erläutert, die an den Investor weitergegebenen Anforderungen aus den bisherigen politischen Beratungen seien diesbezüglich umgesetzt worden, weshalb die Verkehrsfläche mit 3 m Breite und ausweislich der Planskizze mit begleitenden Pflanzungen vorgesehen sei. Im Übrigen stehe heute lediglich der Aufstellungsbeschluss zur Abstimmung. Weitere Detailplanungen würden in künftigen Gremiensitzungen beraten.

 

RH Eiskamp begrüßt namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen den vorgestellten Planungsentwurf und insbesondere die Zurückstellung der Entwicklung der Flächen für Wohnbebauung zugunsten einer vorrangigen Entwicklung der sozialen Komponenten und die Absicht, den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten. Im weiteren Verfahren seien sodann noch unterschiedliche Aspekte zu beraten wie bspw. zu notwendigen Stellplätzen oder einer Hol- und Bringzone. Er hofft auf eine einvernehmliche und zielführende Zusammenarbeit zwischen Rat, Verwaltung und Investor ggf. auch in Treffen außerhalb von Gremiensitzungen. Diesem Ansinnen steht Investor Dierks ausdrücklich wohlwollend gegenüber.

 

RH Bekaan stimmt den Aussagen RH Eiskamps zu, zumal die Fläche aufgrund ihrer Lage prädestiniert sei für eine solche Entwicklung. Seine Gruppe SPD/FDP unterstütze daher die Planungen.

 

Zur Nachfrage RH Vehndels nach der Oberflächenentwässerung und der Festschreibung der Nutzung von Solartechnik stellt FBL Torkel klar, eine Versickerung von Oberflächenwasser ohne Nachteile für angrenzende Areale hänge immer von der Aufnahmefähigkeit des Bodens ab und müsse durch entsprechende Gutachten geprüft werden. Dies sei Bestandteil der weiteren Planung. Die Festschreibung erneuerbarer Energien für bestimmte Gebiete liege dagegen in der Entscheidungshoheit des Rates.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden