Unter Hinweis auf die Plakatierung zur Neueröffnung des Edewechter Netto-Marktes an den grünen Straßenlaternen bittet RH Brunßen um Prüfung und Beantwortung in der kommenden VA-Sitzung, ob diese Plakatierung beantragt und in dieser Form genehmigt wurde. Seiner Kenntnis nach gebe es ein Plakatierungsverbot hinsichtlich dieser Laternen, weil dies zu Farbschäden an den Laternen führen könne und daher unbedingt untersagt werden müsse.