Beschluss:

Die Dienstanweisung der Gemeinde Edewecht über die Vergabe von Aufträgen wird gemäß dem zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.12.2021 vorgelegten Entwurf neu gefasst.

 

 


FBL Torkel führt aus, durch die Neufassung der Dienstanweisung werde sich der bisher bekannte Entscheidungsablauf entscheidend ändern. Bisher sei bei entsprechenden Maßnahmen zunächst eine Vorplanung in den Gremien vorgestellt und im Anschluss das Ausschreibungsverfahren umgesetzt worden mit der Folge, dass aus den Gremien zu diesem Zeitpunkt kaum noch Handlungsspielraum bzgl. der Vergaben bestanden habe. Künftig könne aufgrund der neuen Dienstanweisung zunächst ein Maßnahmenbeschluss gefasst werden, der die wesentlichen Aspekte wie bspw. Materialien oder Kosten von vornherein festlege und im Anschluss obliege es der Verwaltung, unter dieser Prämisse Ausschreibungen und Vergaben umzusetzen. Dies erlaube zudem eine zügigere Handlungsweise der Verwaltung. Für EU-weite Ausschreibungen gebe es ausdrücklich Ausnahmen von dieser Vorgehensweise. Die Verwaltung sei sodann im Übrigen in der Pflicht, vierteljährlich über den Stand der jeweiligen Maßnahmen einschl. Kostenentwicklung zu berichten.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden