Sitzung: 14.12.2021 Rat
Vorlage: 2021/FB I/3679
Beschluss:
Der
Übergangsregelung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO, die §§ 45 Abs. 6 und 47
Abs. 2 GemHKVO über den 31.12.2016 hinaus anzuwenden, wird zugestimmt. Die
Übergangsregelung soll für das Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommen werden.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden