Beschluss:

Der Übergangsregelung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO, die §§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO über den 31.12.2016 hinaus anzuwenden, wird zugestimmt. Die Übergangsregelung soll für das Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommen werden.

 


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden