Sitzung: 14.12.2021 Rat
Vorlage: 2021/FB I/3675
Beschluss:
1.
Gemäß
§ 179 Abs. 1 NKomVG verzichtet die Gemeinde Edewecht auf die Aufstellung eines
konsolidierten Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020.
2.
Gemäß
§ 179 Abs. 2 NKomVG verzichtet die Gemeinde Edewecht auf die Beifügung einer
Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre bis
einschließlich 2021.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden