Zu den im Vorfeld der Sitzung per Mail an die Ratsmitglieder versandten Mitteilungen (Anlage 1 zu diesem Protokoll) führt BMin Knetemann lediglich den Punkt 9 „Impfaktion am 11.12.2021“ näher aus.

 

Sodann weist BMin Knetemann den Ratsherrn Uwe Hilgen, der an der konstituierenden Ratssitzung nicht teilnehmen konnte, auf die ihm nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ausdrücklich hin und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften. Anschließend verpflichtet BMin Knetemann RH Hilgen gem. § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. RH Hilgen bekräftigt diese Verpflichtung durch Blickkontakt und Kopfnicken gegenüber der Bürgermeisterin.

 

Zuletzt bittet BMin Knetemann alle Anwesenden, eine Minute des kürzlich verstorbenen ehemaligen Ratsherrn Egge-Harms Erhardt (Wahlperiode 1972 bis 1976 – CDU) zu gedenken.