Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2023 – 2025 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Der Entwurf des Haushaltsplanes nebst Haushaltssatzung wurde den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zugestellt (Anlage 3 zu diesem Protokoll).

 

Anhand einer Präsentation (Anlage 4 zu diesem Protokoll) erläutert FBL Pannemann die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltsplanung und führt insbesondere aus, durch den kommunalen Finanzausgleich sei das Land Niedersachsen verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass diese ihre Aufgaben erfüllen könnten. Für die Feststellung der daraus zustehenden Schlüsselzuweisungen werde, vereinfacht dargestellt, je Einwohner einer Kommune ein Grundbetrag von 1.185 € angesetzt. Der dadurch ermittelte fiktive finanzielle Gesamtbedarf einer Kommune werde gegen die wesentlichen Steuererträge der Kommune gerechnet und bei einer Unterdeckung stelle die Differenz im Wesentlichen die Summe der Schlüsselzuweisung dar. Da für 2022 und 2023 in Edewecht ein Anstieg der Steuereinnahmen prognostiziert werde, müsse demzufolge der Ansatz der Schlüsselzuweisungen entsprechend sinken.

 

Die wesentliche Position der Transferaufwendungen stelle, so FBL Pannemann weiter, die Kreisumlage zur Refinanzierung des Landkreises dar. Der Umlagesatz betrage seit einigen Jahren 34%, die absoluten Beträge stiegen dennoch kontinuierlich, weil die zugrundliegenden Erträge der Gemeinde Edewecht, die die Berechnungsgrundlage darstellten, gestiegen seien.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, erklärt FBL Pannemann, stelle die erwirtschaftete freie Finanzspitze dar, die zur Finanzierung der Investitionen beitrage. Dieser Saldo sei analog des erwarteten sinkenden Ergebnisses entsprechend niedriger angesetzt als 2021. Der Saldo solle grds. der Summe der ordentlichen Tilgung zzgl. der Nettoabschreibungen entsprechen, was in den nächsten Jahren voraussichtlich nicht gelingen werde. Im Rahmen der künftigen Haushaltsausführung gelte es daher, über eine entsprechende Ausgabedisziplin diesem Ziel näher zu kommen.

 

Unter die Investitionszuwendungen fielen bspw. Fördergelder und Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien, die sodann in die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit flössen und für den gesamten Planungszeitraum ein Finanzvolumen von rd. 38 Mio. € erforderten, so FBL Pannemann weiter. Ob dieses Volumen tatsächlich umsetzbar sei, sei neben dem finanziellen Aspekt auch in Anbetracht der knappen personellen Ressourcen für die Umsetzung der Investitionstätigkeiten, vorwiegend Baumaßnahmen, fraglich. Es müsse daher jeweils gut abgewogen werden, welche Investition wirklich notwendig und sodann auch vollumfänglich umsetzbar sei. Eine Finanzierung der notwendigen Investitionen sei über den Finanzplanungszeitraum in Anbetracht alle bekannten Fakten letztlich ohne Fremdmittel nicht möglich. Die Schuldenentwicklung sei künftig unter Beachtung auch der Schuldensituation des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim zu betrachten, wodurch den prognostizierten Schuldenständen noch rd. 7,7 Mio. € hinzuzurechnen seien. Auf RH Dr. Fittjes Verständnisfrage erklärt FBL Pannemann, die Spalte 1 der Tabelle „Schuldenentwicklung“ sei ab 2021 nicht mehr gefüllt, weil die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf der Basis der vorläufigen Jahresabschlüsse ermittelt würden und in der Darstellung das Augenmerk auf die Investitionskredite gelegt worden sei. Stand 2021 betrage das Gesamtkreditvolumen der Gemeinde Edewecht rd. 2,9 und 2022 planmäßig 2,4 Mio. €.

 

Abschließend resümiert FBL Pannemann, insgesamt spreche die Verwaltung aktuell von einer sehr soliden Ertragslage und einer mehr als zufriedenstellenden Steuerkraft. Gleichzeitig stiegen die Aufwendungen und insbesondere die Investitionen derart an, dass die erforderliche Finanzierung ausschließlich aus eigenen Mitteln nicht mehr gewährleistet erscheine. Der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung sei daher weiterhin gefordert, die wesentlichen Ziele der Gemeinde als Grundlage künftiger Entscheidungen zu erarbeiten, um die Aufwendungen an die Erträge anpassen zu können.

 

In der anschließenden Aussprache bestätigt FBL Pannemann auf RH Dr. Fittjes Nachfragen, unter Neuveranschlagungen sei in der Tat die erneute Planung erforderlicher Mittel im kommenden Haushalt für Investitionen, die für 2021 geplant, jedoch nicht umgesetzt bzw. begonnen werden konnten, zu verstehen. Es sei derzeit davon auszugehen, dass die für diese Investitionen grds. zugesagten Fördermittel auch in 2022 flössen. Ggf. seien mit den einschlägigen Förderstellen noch klärende Gespräche zu führen. Die für 2024 und 2025 dargestellten Sporthallensanierungen seien im Rahmen der Beratungen zur Prioritätenliste für diese Jahre vorgesehen worden.

 

RH Heiderich-Willmer versteht die Ausführungen so, durch die vom Rat im letzten Jahr beschlossene Steuererhöhung habe die Gemeinde höhere Steuereinnahmen, was im Gegenzug zu Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen führe. Hierdurch könne seiner Ansicht nach das in 2020 prognostizierte und durch die Steuererhöhungen auszugleichende Defizit letztlich doch nicht ausgeglichen werden. Unklar ist ihm, weshalb ab 2024 die Schlüsselzuweisungen wieder deutlich höher angesetzt würden. FBL Pannemann führt aus, zwischen dem Haushaltsjahr und den Berechnungen der maßgeblichen Daten gebe es jeweils eine gewisse zeitliche Verschiebung, was ggf. zu einer leichten Verzögerung der damit einhergehenden Effekte führe, gepaart mit der Annahme, die Zuweisungsmasse werde nach dem Jahr 2022 ebenfalls steigen.

 

RH Brunßen gibt noch einmal seiner Einschätzung Ausdruck, die 2020 beschlossenen Steuererhöhungen seien nicht notwendig gewesen, weil sich die diesem Beschluss zugrundeliegenden pessimistischen Annahmen letztlich nicht bestätigt hätten. Nun gelte es jedoch, nach vorne zu schauen und dabei zu bedenken, viele Betriebe hätten Fördergelder akquirieren können, die ebenfalls zu versteuern gewesen seien. Es bleibe zu hoffen, dass ohne solche Unterstützungsmaßnahmen die Steuerkraft nicht einbreche. Insofern begrüßt er die vorsichtige Haushaltsplanung 2022 und die überfraktionelle Einigkeit, neben vielen anderen wichtigen Maßnahmen insbesondere in Schulen und Kindertageseinrichtungen zu investieren. Persönlich freut ihn die im kommenden Haushaltsjahr wieder stärker berücksichtigte Pflege der Straßenbeete.

 

RH Dr. Fittje zeigt Verständnis für die Herausnahme des Kleinkindbeckens im Freibad aus der Liste der neu veranschlagten Investitionen, zumal dieses Vorhaben in die Gesamtplanung des Bereichs um das alte Stadiongelände einfließen solle. Zur Darstellung der verschiedenen Straßenbaumaßnahmen irritiert ihn, für 2021 und 2023 seien dort Maßnahmen aufgeführt, für 2022 jedoch nicht. Insgesamt dankt er der Verwaltung für die klare Darstellung der Haushaltsplanung und hofft, diese könne auch so umgesetzt werden. An dieser Stelle weist er ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, vor Beginn der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahme zur Oberflächenwassersituation rund um den Süderesch, alle Aspekte wie z. B. den Zustand der Kanalisation, zu prüfen, um nicht von unerwartet hohen Kosten überrascht zu werden. FBL Pannemann erläutert die Planungssystematik, wonach diese Position immer als Merkposten für den Finanzplanungszeitraum diene. Da das Jahr 2022 die aktuelle Haushaltsplanung betreffe und der Finanzplanungszeitraum die Jahre 2023 bis 2025 umfasse, sei diesbezüglich für 2022 das Feld nicht gefüllt worden, sondern die dafür notwendigen Mittel im Haushaltsplan enthalten.

 

RH Heiderich-Willmer ergänzt RH Brunßens Ausführungen dahin, in den Vorberatungen zur Prioritätenliste sei erfreulicherweise die Maßnahme „Breeweg“ zugunsten einer Einbindung in das Verkehrskonzept zunächst zurückgestellt worden, auch wenn dadurch möglicherweise Fördergelder nicht mehr generiert werden könnten. Dies habe seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung zur Prioritätenliste erleichtert. In Bezug auf die unterschiedlich bewerteten Steuererhöhungen stelle sich ihm mit Blick auf die Zukunft die Frage, ob ein Auslaufen der Hebesatzsatzung ab 2024 wirklich möglich sei. Er unterstützt insofern die Ausführungen FBL Pannemanns, die Haushaltskonsolidierung müsse vorangetrieben werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden