Sitzung: 30.11.2021 Wirtschafts- und Haushaltsausschuss
Vorlage: 2021/FB I/3679
Beschlussvorschlag:
Der
Übergangsregelung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO, die §§ 45 Abs. 6 und 47
Abs. 2 GemHKVO über den 31.12.2016 hinaus anzuwenden, wird zugestimmt. Die
Übergangsregelung soll für das Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommen werden.
Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden