Beschlussvorschlag:

Der Übergangsregelung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 KomHKVO, die §§ 45 Abs. 6 und 47 Abs. 2 GemHKVO über den 31.12.2016 hinaus anzuwenden, wird zugestimmt. Die Übergangsregelung soll für das Haushaltsjahr 2017 in Anspruch genommen werden.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden