Beschlussvorschlag:

1.         Gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG verzichtet die Gemeinde Edewecht auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschluss für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2020.

 

2.         Gemäß § 179 Abs. 2 NKomVG verzichtet die Gemeinde Edewecht auf die Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA ohne Aussprache folgenden