Beschlussvorschlag:

1.         Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022 wird festgestellt. Die Abwassergebühren werden auf 1,75 €/m³ festgesetzt. Der Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,70 €/m³ festgesetzt.

 

2.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte Entwurf der 5. Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Holling bittet RH Dr. Fittje darum, im Rahmen einer kommenden Gremiensitzung einen Sachstand zu den Bauarbeiten der Abwasserreinigungsanlage (ARA) der EWE vorzutragen.

 

SGL Holling teilt mit, der Ausbau der ARA auf 172.000 Einwohnerwerte sei abgeschlossen, ein weiterer Ausbau auf 285.000 Einwohnerwerte geplant, aber noch nicht begonnen. Würden derzeit Bautätigkeiten bei der ARA durchgeführt, könne es sich nach seinem Dafürhalten nur um Unterhaltungsarbeiten handeln.

 

AV Bischoff schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Landwirtschafts-, Klima- und Umweltschutzausschusses verwaltungsseits einen Sachstand vorzutragen. 

 

Ohne weitere Beratung unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA sodann folgenden