Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der Beratungsvorlage 2021/FB III/3674 ergebenden Bereich exklusive der Arnkenfläche

a)    eine 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt

und

b)    der Bebauungsplan Nr. 190 aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorentwürfe zu erarbeiten und möglichst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zur Beratung vorzulegen.

 


Nach einer kurzen Darstellung der bauleitplanerischen Entwicklung des in Rede stehenden Areals durch SGL Knorr (Anlage 2 zu diesem Protokoll) erläutern die Herren Kranenkamp und Kröger für den Investor projekthoch4 die Inhalte und Ziele ihrer Planung. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, der KfW-Standard werde bis zum Abschluss der Planungen ggf. so angepasst, dass Inanspruchnahmen von Förderungen für die einzelnen Parteien in Frage kämen. Die Häuser sollten trotz des einheitlichen Konzepts individuell bspw. bzgl. Dachformen und Haustypen nach Wunsch der Eigentumsparteien errichtet werden und die Parkfläche vor dem eigentlichen Wohnareal solle u. U. auch als gemeinsame Müllsammelstelle dienen. Das autofreie Konzept sei auch der Deutschen Post bereits vorgestellt worden, um ggf. Konzepte für eine Postzustellung ohne Kfz-Verkehr im Wohngebiet erarbeiten zu können. Sichergestellt werden müsse aber die jederzeitige Zuwegung zu den einzelnen Gebäuden durch die Rettungsdienste. Das Konzept solle ausdrücklich allen Personengruppen wie Älteren und Jüngeren, Familien und Alleinlebenden Anreize bieten. Der ökologische Aspekt der Siedlung ziele ausdrücklich nicht nur auf größtmögliche Klimaneutralität nach Fertigstellung, sondern auch auf eine ökologische Bauweise ab. Hierdurch entstünden für die Errichtung der Anlagen und damit den Kauf der Grundstücke und Bau der Häuser sicherlich zunächst höhere Kosten, die sich im Verlauf der Nutzung jedoch amortisieren sollen. Insgesamt solle das Projekt so wirtschaftlich und ökologisch wie möglich umgesetzt werden.

 

Für die Gruppe SPD/FDP bewertet RH Bekaan das Projekt durchaus positiv, für Edewecht bisher einmalig und unterstützenswert. Grds. sei aber zu bedenken, dass die geplanten Baumpflanzungen zu den angrenzenden Bebauungen gut abgestimmt werden müssten. Er bittet um Auskunft, ob eine fuß- bzw. radläufige Öffnung der Projektfläche zu den benachbarten Baugebieten und zur Georg-Theilmann-Straße in Betracht gezogen werde. Hierdurch könne die Projektfläche in die bestehende Bebauung eingebunden werden. Die derzeit dargestellte einzige Zuwegung lasse die Fläche eher zu einem abgeschlossenen Areal werden. Interessant zu wissen sei auch, ob für die im Konzept genannten E-Räder bspw. im Bereich der Gemeinschaftseinrichtung gemeinschaftliche Abstellflächen, bestenfalls mit E-Ladesäulen, vorgesehen seien.

 

Hierzu führt Herr Kranenkamp aus, dieser Aspekt sei Bestandteil der Konzeptentwicklung. Die Gemeinschaftseinrichtung solle bestimmte Räume für solche Zwecke erhalten, da die einzelnen Grundstücke für bspw. Schuppen nicht groß genug seien. Ob und wie Wegebeziehungen zu benachbarten Bebauungen umgesetzt werden können, müsse die weitere Planung zeigen.

 

RH Reil bewertet das Projekt mutig, richtungsweisend und unbedingt unterstützenswert. Für Edewecht verspreche es einen großen Imagegewinn hinsichtlich innovativer Entwicklungen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen jüngst beratenen Antrag zu einem Radweg von der Friedrichsfehner Ortsmitte an diesem Areal entlang und unterstützt insofern die diesbezüglichen Hinweise RH Bekaans. Auf seine Frage nach dem Zeitrahmen der Planungen und die Vorstellungen für die Grundstücks- und Baukosten führt Herr Kranenkamp aus, erfahre die vorgelegte Planung heute grundlegend Zustimmung, sei aus Investorensicht angedacht, im Verlaufe des Jahres 2022 die Vermarktung umzusetzen, um sodann im Jahr 2023 mit den Bautätigkeiten beginnen zu können. Bzgl. der preislichen Gestaltung müsse zunächst sowohl die preisliche als auch die bautechnische Entwicklung über die vorgenannten Zeiträume abgewartet werden. Zu bedenken sei dabei, die Finanzierung des Baukörpers stelle nur einen Aspekt der Kosten für Interessierte dar, weil Fördermittel generiert werden und in der Folge im Alltag mögliche Einsparungen bei den laufenden Betriebskosten die zunächst mutmaßlich höheren Kosten ausgleichen könnten. Insofern gebe es zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Preiskalkulation.

 

Für die Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen spricht sich auch RH Brunßen für das Projekt aus. Damit könne die Gemeinde Edewecht zu einer Vorzeigekommune werden und Erfahrungen für weitere ggf. ähnliche Projekte sammeln. Grds. liege eine solche Entwicklung im Trend und sei auch auf höchster Ebene politisch gewollt.

 

Auch RH Vehndel begrüßt den innovativen Ansatz und bittet um Auskunft, welche Abgrenzung zur benachbarten Bebauung im südlichen bzw. südwestlichen Bereich des Areals angedacht ist und welche Abstände zur vorhandenen Bebauung geplant werden.

 

Herr Kranenkamp führt aus, in Richtung Brüderstraße sei zwischen der vorhandenen und der geplanten Bebauung der Parkplatz vorgesehen, in Richtung Georg-Theilmann-Straße würde sicherlich ein Abstand von acht bis zehn Metern zu den Grundstücksgrenzen eingehalten. Bzgl. der Randbegrünung würden Expertisen von Fachplanenden eingeholt. Ziel sei, von vornherein große Gewächse anzupflanzen.

 

RH Apitzsch bezieht sich auf einen zurückliegenden Investorantrag auf Entwicklung dieses Areals, der mit der Begründung fehlender Infrastruktur wie bspw. Kita-Kapazitäten abgelehnt worden sei. Diese Problematik bestehe nach wie vor und verschärfe sich aufgrund der gesetzlichen Entwicklung zum Angebot von Kita-Plätzen ohnehin noch weiter. Ihm sei nicht ersichtlich, aus welchem Grund diesem Projekt nun zugestimmt werden solle. Er betont, grundsätzlich sei das Projekt begrüßenswert und jeder anderen Entwicklung von Wohnbauflächen vorzuziehen, dennoch werde seine Gruppe GfE aus Gründen der auch durch dieses Projekt entstehenden nachteiligen erheblichen klimatischen Auswirkungen, die auch durch die vorgestellte ökologische Bauweise nicht gänzlich kompensiert werden könnten, dem Beschlussvorschlag heute nicht zustimmen. Darüber hinaus sei eine Kompensation des Flächenverbrauchs und die Ausgleichsmaßnahmen für die erheblichen Klimaauswirkungen noch gänzlich unklar, weshalb er befürchte, werde die Planung erst angestoßen, sei eine Abkehr in der Folge nicht mehr möglich, auch wenn die Kompensation nicht optimal umgesetzt werden könne. Er wünscht vor einer abschließenden Entscheidung eine entsprechende Darstellung unter Beteiligung des Klimabeauftragten.

 

FBL Torkel erläutert, 2016 sei u. a. auch zur Feststellung des künftigen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen ein Demografiegutachten beauftragt worden, beruhend auf der Annahme einer üblichen Entwicklung der Bautätigkeiten von rd. 25 neu vermarkteten Grundstücken pro Jahr. Das 2018 vorgelegte Demografiegutachten werde derzeit aktualisiert. Ob sich hieraus sodann gänzlich neue Erkenntnisse ergäben, bleibe abzuwarten. Bzgl. der Ausgleichsproblematik weist FBL Torkel darauf hin, eine solche Prüfung sei für jegliche Baugebiete Standard und Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Der damit verbundene erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwand stelle nach dem Aufstellungsbeschluss als erstes positives Signal für Investierende eine etwas weniger große Unwägbarkeit dar, als würde dieser Aufwand ohne einen solchen Beschluss betrieben. In der Folge würden sodann die Bürgerschaft und zuständige Behörden beteiligt, wodurch u. a. auch die Ausgleichsmaßnahmen einer eingehenden Überprüfung unterlägen. Stelle sich im Verlaufe dieses Verfahrens heraus, dass bspw. die Ausgleichsaspekte nicht vollumfänglich bedacht werden könnten, ende das Verfahren ohne Umsetzung.

 

RH Erhardt führt aus, in der Vergangenheit habe er vielen Bauentwicklungen ablehnend gegenübergestanden. Dieses Leuchtturmprojekt finde dagegen seine Zustimmung, weil hierdurch eine Trendwende in der Gemeinde Edewecht eingeleitet werden könne. Ihm sei klar, ein vollständig klimaneutrales Bauen sei nicht möglich, durch dieses Projekt eröffne sich aber eine Chance zur deutlich klimaneutraleren Bauentwicklung als bisher üblich. Kritisch beleuchtet werden müsse dennoch auch bei diesem Projekt der Umgang mit dem auf dem Areal befindlichen Torf, für den er auch dieses Mal wieder für eine Verbringung in Naturschutzgebiete plädiert. Zudem solle nach Ansicht der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen die ehemalige Arnken-Fläche aus der Planung herausgenommen und nicht für eine Bebauung zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Verabschiedung der Herren Kranenkamp und Kröger wird von SGL Knorr die mögliche Entwicklung des gemeindlichen und des im Eigentum des Verkäufers verbleibenden Anteils des Areals und der angrenzenden Fläche (bisheriges Plangebiet 190, ehemals Arnken) beleuchtet. Bzgl. der Arnkenfläche weist er insbesondere darauf hin, seinerzeit sei von einer baulichen Entwicklung auch deshalb abgesehen worden, weil die Zuwegung für den Bauverkehr sich problematisch dargestellt habe. Diese Problematik stelle sich im Zusammenhang mit der Planung der ökologischen Siedlung deutlich entspannter dar. Werde von einer gemeinsamen infrastrukturellen Entwicklung der Flächen abgesehen, verstärke sich diese Problematik für die Zukunft wesentlich. FBL Torkel stellt deutlich klar, eine Entfernung der auf der ehemaligen Arnkenfläche bestehenden Moormassen sei durch bestehende Siedlungen nicht praktikabel. Ein angrenzendes, im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehendes Grundstück, dass für solche Fahrten genutzt werden könne, gäbe es nicht. Insofern würde diese Fläche isoliert und einer baulichen Entwicklung auf absehbare Zeit entzogen, würde sie aus der Beschlussfassung herausgenommen. Aus diesem Grunde weist er noch einmal ausdrücklich darauf hin, werde der Boden auch auf dieser Fläche im Zuge der Entwicklung der ökologischen Siedlung ausgetauscht, sei in der Folge eine umgehende Vermarktung und technische Erschließung der Fläche nicht zwingend. Wie dann eine Wohnbebauung zu einem späteren Zeitpunkt gestaltet werden solle, liege wiederum in der Entscheidungsbefugnis der Gremien. Bspw. könne die ökologische Gestaltung des gemeindlichen Siedlungsbereiches genauso erfolgen, wie in dem jetzt in Rede stehenden Gebiet. Einzig die enthaltenen Gemeinschaftsbereiche seien in einem kommunalen Grundstücksvergabeprozess etwas schwieriger in den Griff zu bekommen.

 

RH Bekaan weist darauf hin, nach geltender Beschlusslage handele es sich bei der heute in Rede stehenden Fläche für die ökologische Siedlung um eine Potenzialfläche für Wohnbebauung. Dass diese 2016 nicht entwickelt worden sei, habe u. a. an unterschiedlichen Vorstellungen zur Zugänglichkeit gelegen. Die Entwicklung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Fläche sei ebenfalls bereits 2016 diskutiert worden. Eine Zuwegung sei nach damaligem Stand nur über die Heinrich-Diers-Straße und den Blendermannsweg möglich gewesen, was einhellig nicht als sinnvoll erachtet worden sei. Präferiert worden sei schon damals eine Entwicklung und Zuwegung über das heute für die ökologische Siedlung mögliche Areal. Der Ankauf der Arnkenfläche sei mit großer Mehrheit beschlossen worden, und solle nun möglichst nicht durch Herausnahme dieser Fläche aus dem Beschlussvorschlag in eine ungünstige Insellage ohne Aussicht auf Wohnbauentwicklung gedrängt werden. Seine Gruppe SPD-FDP unterstützt daher die Argumentation der Verwaltung. Vermarktet werden könne die Fläche sodann zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Beratungen über die Art der Entwicklung.

 

RH Reil verweist auf das große Ziel der Klimaneutralität bis Mitte der 2030er Jahre, was ein Umdenken an einigen Stellen erfordere. Seiner Ansicht nach würde durch die Entwicklung der Arnkenfläche der Ort vergrößert und dabei etwa 60.000 m3 Torf ausgebaut. Der darin enthaltene Kohlenstoff würde sodann in kürzester Zeit zu CO2 und stelle sodann die Klimaneutralität der Gemeinde Edewecht in Frage. Diese Rechnung gelte sinngemäß auch für die Fläche der ökologischen Siedlung, auf der allerdings durch richtungsweisende neue Ideen der Flächenverbrauch pro Wohneinheit stark reduziert werde. Auf lange Sicht könnten solche Konzepte, sofern sie angenommen würden, zur Erreichung der Klimaneutralität und zum Klimaschutz beitragen. Seine Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen beantragt daher, die Arnkenfläche aus der Beschlussfassung auszunehmen.

 

RH Erhardt könnte sich eine Zustimmung zum umfänglichen Beschlussvorschlag dann vorstellen, wenn verwaltungsseits die Verbringung des gesamten Torfs aus beiden Gebieten in ein Naturschutzgebiet verbindlich zugesagt würde. FBL Torkel weist darauf hin, solche Entscheidungen lägen in der Hoheit des Rates und entsprechende Beschlüsse seien sodann von der Verwaltung umzusetzen. Das Ziel des Klimaschutzes sei bekanntlich seit längerer Zeit ausgerufen und werde selbstverständlich verwaltungsseits verfolgt. Seitens der Verwaltung sei bspw. auch die Spiegelung ggf. mit Weiterentwicklungen des heute vorgestellten Konzeptes einer ökologischen Siedlung vorstellbar. Ein Drängen auf Bereitstellung weiterer klassischer Baugebiete sei mit dem Beschlussvorschlag ausdrücklich nicht verbunden gewesen.

 

RH Apitzsch drängt noch einmal darauf, die erheblichen Klimaauswirkungen der angedachten Bebauung bereits im Vorfeld einer Entscheidung durch den Klimabeauftragten feststellen und Ausgleichsmaßnahmen erarbeiten zu lassen. Ohne solche Daten und insbesondere bei entsprechender Beschlussfassung für beide Flächen könne seine Gruppe GfE der Beschlussfassung keinesfalls zustimmen.

 

RH Brunßen weist namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen noch einmal auf die Einmaligkeit des Projektes der ökologischen Siedlung hin, die separat unter besonderen Gesichtspunkten betrachtet werden müsse und die Zustimmung seiner Gruppe finde. 2016 sei für diese Fläche über ein Smart-City-Konzept diskutiert worden, das zwar ebenfalls ökologische Gesichtspunkte beinhaltet, dessen Schwerpunkt jedoch auf digitaler Entwicklung gelegen habe. Die Entwicklung der Arnkenfläche dagegen müsse unter Gesichtspunkten der vorhandenen und künftig vorzuhaltenden Infrastruktur wie z. B. Kitaplätze betrachtet werden, die derzeit die Entwicklung dieser Fläche und auch anderer eben nicht mehr zulasse. Auch der dafür notwendige Bodenaustausch entspreche nicht mehr dem klaren Trend in der Bevölkerung und den rechtlichen Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität.

 

RH Bekaan verdeutlicht, werde das nachhaltige Konzept des Investors projekthoch4 gut angenommen und bestehe weiterer Bedarf an derartigen Wohnformen, könne bei Herausnahme der Arnkenfläche aus der heutigen Beschlussfassung diese Fläche in der Folge für ein solches Konzept in Regie der Gemeinde Edewecht nicht mehr genutzt werden. Ziel seiner Gruppe SPD-FDP sei nicht der Aufbau von Konkurrenzsituationen zwischen der Gemeinde Edewecht und Investierenden. Die Möglichkeit, in der Folge erfolgreicher privater Projekte darauf aufzubauen, müsse jedoch erhalten bleiben. Aus diesem Grunde müsse die Arnkenfläche für eine künftige Nutzung mitbedacht werden. Diese Ausführungen werden von RH Kaptein unterstützt. Er weist zudem darauf hin, werde das ökologische Gebiet entgegen aller Hoffnungen und Erwartungen nicht angenommen, könne die Gemeinde Edewecht auch von diesen Erfahrungen profitieren. Nicht vergessen werden dürfe bei alldem die große Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Edewecht.

 

RH Reil sieht die Notwendigkeit der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums. Dieser dürfe seiner Ansicht nach jedoch nicht auf der grünen Wiese entstehen, sondern müsse im Rahmen der Innenentwicklung generiert werden. In vielen älteren Wohngebieten gebe es hierfür Potenzial. Bspw. würden von privaten Investierenden immer wieder Einfamilienhäuser abgerissen und durch Mehrparteienhäuser ersetzt.

 

Auf Nachfrage AV Kuhlmanns beantragt RH Reil namens seiner Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen, die Arnkenfläche aus der Beschlussfassung auszunehmen, sofern der Beschlussvorschlag dann noch sinnhaft ist. Auf Vorschlag AV Kuhlmanns und FBL Torkels wird die Anlage 2 zur Beschlussvorlage (diesem Protokoll nochmals beigefügt als Anlage 3) zur Darstellung der beantragten Beschlussfassung ohne die Arnkenfläche – bisheriges Plangebiet 190 - herangezogen. Beschlossen würde somit nur noch über den Bereich der ökologischen Siedlung, die „mögliche Teilfläche Eigentümer“ und die „mögliche Teilfläche Gemeinde“.

 

Zunächst lässt AV Kuhlmann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung als weitergehenden Antrag abstimmen. Dieser Antrag verfällt bei 4 Ja- und 7 Nein-Stimmen der Ablehnung.

 

Sodann stellt AV Kuhlmann den Beschlussvorschlag unter antragsgemäßer Herausnahme der Arnkenfläche aus der Beschlussfassung zur Abstimmung und der Ausschuss unterbreitet dem VA folgenden geänderten