Zunächst erläutern SGL Knorr und FBL Torkel den Planstand zum Bebauungsplan und zur Erschließungsplanung (Anlage 4 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden Beratung drückt RH Vehndel seinen Unmut aus, in Anbetracht des Beginns dieser Planung im Mai 2019 und des heute erst für 2023 möglich erscheinenden Beginns der Wohnbebauung sei der Zeitraum bereits deutlich zu lang. Durch Diskussionen und Planungen zur Wärmeversorgung dürfe dieser Zeitraum nicht noch weiter ausgedehnt werden.

 

RH Brunßen weist darauf hin, die Verwaltung habe den einhelligen politischen Auftrag erhalten, für künftige Baugebiete den Nachhaltigkeitsaspekt intensiver zu beleuchten. Dies habe sie für dieses Baugebiet dankenswerter Weise sehr gut umgesetzt und ausführlich dargestellt. Es liege jetzt in der Entscheidungshoheit der Politik, wie damit umgegangen werden soll. Er wirbt dafür, auch dieses Baugebiet für neue Entwicklungen und Vorgehensweisen zu öffnen, solange dadurch nicht deutliche zeitliche Verzögerungen zu erwarten seien. Auch für dieses Baugebiet wünscht er im Übrigen eine Darstellung der Auswirkungen auf die bestehende und künftig erforderliche Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf Kinderbetreuungsplätze, parallel zur weiteren Bauleitplanung. Sodann könne festgestellt werden, welche Anzahl an Bauplätzen jährlich vermarktet werden könnten.

 

Dieser Vorgehensweise schließe sich die Verwaltung ausdrücklich an, so FBL Torkel. Die anstehende Aktualisierung des Demografiegutachtens werde so rechtzeitig erwartet, dass sie als Grundlage der Vermarktung herangezogen werden könne. Eine Verzögerung des Zeitplanes beruhe nicht auf nachlässiger Behandlung durch Gremien oder Verwaltung, sondern auf der umfassenden und sorgfältigen Abarbeitung sämtlicher Aufgabenstellungen bspw. zur Wasserhaltung oder Erhaltung des benachbarten Moores. So sei zuletzt auch die zusätzlich fachbehördlich geforderte Kompensationsfläche durch einen externen Gutachter zu betrachten und zu bewerten gewesen, was die Zeitplanung für die öffentliche Auslegung verändert habe. Es sei ausdrücklich auch Ziel der Verwaltung, die Baugrundstücke so bald wie möglich in die Vermarktung zu bringen, weshalb in der nächsten Zeit durchaus noch einmal fachliche Darstellungen zu einzelnen Themen in Verbindung mit einem detaillierteren Zeitplan parallel zur Bauleitplanung angeboten werden könnten, sofern der politische Wunsch hierzu bestehe. Sofern weitere Detailinformationen zur Wärmeversorgung gewünscht würden, bittet er um entsprechende Rückmeldungen.

 

RH Erhardt nimmt die Gelegenheit war, um weitere Detailinformationen zu bitten. Er kann den Unmut der Bauwilligen für das Baugebiet in Jeddeloh II nachvollziehen. Anfangs habe er den Planungen eher ablehnend gegenübergestanden, im Verlaufe der Zeit sei die Entwicklung jedoch auf einen guten Weg geführt worden, was der Entwicklung des Baugebietes gutgetan habe und die zeitlichen Verzögerungen aufwiege. Auch er spricht der Verwaltung seinen Dank für die Erarbeitung neuer Ansätze aus, die eine positive Entwicklung der Bauleitplanung in der Gemeinde Edewecht förderten.

 

RH Vehndel betont, auch er befürwortet eine Entwicklung in Richtung alternativer Energien. Dennoch müssten den Bauwilligen in einem überschaubaren Rahmen Angebote eröffnet werden, weshalb bei möglicherweise weiteren deutlichen Verzögerungen u. U. ein erster kleinerer Bauabschnitt ohne solche Innovationen vermarktet und erst die nachfolgenden Bauabschnitte mit solchen Techniken ausgestattet werden sollten.

 

Auf AV Kuhlmanns Bitte um Auskunft, ob die avisierte ratsöffentliche Informationsveranstaltung noch vor der nächsten Bauausschusssitzung am 18.01.2022 angeboten werden kann, teilt FBL Torkel mit, die Veranstaltung müsse dann im Dezember 2021 terminiert werden.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der