Beschluss:

Die Besetzung der Stellen wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.

 


Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten. Gem. § 71 Abs. 6 NKomVG findet in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen sind, das Auszählverfahren nach d’Hondt Anwendung, soweit nicht einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen wird. Hiernach steht ein Sitz der CDU & Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe und ein Sitz der SPD & FDP-Gruppe zu.

 

Die SPD & FDP-Gruppe benennt als Vertreter RH Jacobs und als dessen Stellvertreter RH Vehndel. Die CDU & Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe benennt ihrerseits RF Exner als Vertreterin und RH Erhardt als deren Stellvertreter. Sodann fasst der Rat folgenden